Apr 08 2024

Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung: Investitionsprogramm verabschiedet

Veröffentlicht von um 10:32 unter Aktuelles

Fristen laufen an – Zuschüsse nach dem „Windhundprinzip“. Relevanz auch für die Gemeinde Kernen im Remstal

Wie unser Landtagsabgeordneter Christian Gehring informiert, wurde am 26. März 2024 die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) veröffentlicht. Sie ist unter https://km-bw.de/Investitionsprogramm-Ganztagsausbau einsehbar.

Mit Blick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab Schuljahr 2026/27, beginnend in Klasse 1 und stufenweise aufwachsend bis Schuljahr 2029/30, ist diese VwV für die kommunalen und freien Träger von Bedeutung hinsichtlich ggf. erforderlicher investiver Maßnahmen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

Nach finaler Abstimmung der VwV mit dem Bund liegen nun auch die Antragsfristen vor

Das Antragsverfahren startet am 22. April 2024. Soweit Anträge bereits nach Bereitstellung der VwV und des Antragsformulars eingereicht werden und vor dem 22. April 2024 eingegangen sind, gelten sie als am 22. April 2024 eingegangen (vgl. Nr. 6.3 der VwV). Danach werden Anträge tagesscharf in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen (bis spätestens am 30.06.2026; vgl. Nr. 7.3 a der VwV) jeweils durch die Regierungspräsidien bewilligt, bis die zur Verfügung stehenden, den Regierungsbezirken zugewiesenen Förderbudgets gemäß Nr. 7.8 der VwV vollständig vergeben sind (s.u.), d.h. nach dem „Windhundprinzip“.

Zu Fördervolumen und Zuwendungszweck noch die folgenden Hintergrundinformationen:

  • Für den Infrastrukturausbau gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen i.H. von insgesamt bis zu 3,5 Mrd. Euro nach Art. 104c GG.
  • Hiervon gewährte der Bund in einem ersten Schritt 750 Mio. Euro (Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder  – sogenanntes „Beschleunigungsprogramm“, in Kraft getreten am 28.12.2020). Der Förderzeitraum wurde um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Von den im Rahmen dieses Programms für BW vorgesehenen rd. 98 Mio. Euro wurden ca. 98 Prozent abgerufen (557 bewilligte Anträge).
  • Im zweiten Schritt gewährt der Bund nun 2,75 Mrd. Euro (Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter – Investitionsprogramm Ganztagsausbau, in Kraft getreten am 18.05.2023). Auf BW entfallen 358.616.775 Euro.
  • Gefördert werden Investitionen sowohl in den quantitativen als auch in den qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze geschaffen, erhalten oder qualitativ verbessert werden, um eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen (vgl. Nr. 2 der VwV, Zuwendungszweck).
  • Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung (einschließlich Erwerb von Gebäuden und Grundstücken), die Ausstattung und die Sanierung (welche nicht ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen) der kommunalen Bildungsinfrastruktur, welche der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen (vgl. Nr. 3 der VwV, Gegenstand der Förderung).
  • Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie ab dem 12.10.2021 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) und bis zum 31.08.2027 abgeschlossen sind (vgl. Nr. 5.1 der VwV). Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrags.
  • Der Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten (vgl. Nr. 6.1 der VwV).

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