Jul 29 2020

Lorek: „Lob allein macht die Arbeit unserer Polizei nicht sicherer“

Veröffentlicht von um 15:55 unter Aktuelles

Der Landtag hat in erster Lesung das neue Polizeigesetz beraten. Diese Gesetzesänderung soll unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Arbeit erleichtern und den Einsatz von Bodycams in geschlossenen Räumen ermöglichen.

Mehr Rechte, aber auch mehr Rechtssicherheit für unsere Polizei –  am Donnerstag kam unsere Fraktion diesem Ziel einen weiteren Schritt näher. Der Landtag beriet in erster Lesung das von CDU-Innenminister Thomas Strobl vorgelegte neue Polizeigesetz, das den Ordnungshütern in Baden-Württemberg den Einsatz ihrer Körper-Kameras (Bodycams) auch in geschlossenen Räumen erlauben soll. Außerdem werden die Befugnisse der Beamten bei Personenkontrollen klarer geregelt und ausgeweitet. Nach der Sommerpause soll das Gesetzentwurf vom Landtags endgültig verabschiedet werden.

Unser Sprecher für Polizeipolitik, Siegfried Lorek, sagte: „Nach den Ausschreitungen in Stuttgart am 20./21. Juni haben sich viele von uns vorgenommen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besser zu unterstützen. Jetzt ist es wirklich an der Zeit, dem Taten folgen zu lassen. Denn Lob allein macht den Arbeitsalltag unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und macht auch unser Land nicht sicherer.“

Die Rede im Wortlaut:

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Minister Strobl hat es vorhin ausgeführt: Nach den Ausschreitungen in Stuttgart am 20./21. Juni haben sich viele von uns vorgenommen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besser zu unterstützen. Jetzt ist es wirklich an der Zeit, dem Taten folgen zu lassen. Denn Lob allein macht den Arbeitsalltag unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und macht auch unser Land nicht sicherer. 2 Für uns als CDU-Fraktion ist absolut klar, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf des Polizeigesetzes die Beamtinnen und Beamten wirklich unterstützen. Zunächst ist die anstehende Gesetzesänderung – Kollege Sckerl führte es aus – einfach schon deswegen nötig, um Regelungen des Datenschutzes umzusetzen. Aber die Gesetzesänderung ist auch erforderlich, um unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bessere und klarere Rechtsgrundlagen an die Hand zu geben. Dazu enthält der Gesetzentwurf mehrere Punkte.

Heute richtet sich mein Blick ganz besonders auf den Einsatz der Bodycam. Es ist jetzt beabsichtigt, diese auch in Wohn- und Geschäftsräumen zuzulassen. Sie wissen, ich war selbst Polizeibeamter. Die übelsten Auseinandersetzungen, die ich hatte, gab es nach Hausstreitigkeiten. Nach Hausstreitigkeiten kommt die Polizei in die Wohnung, und dann gibt es massive Konfliktsituationen. Es ist wirklich nicht hilfreich, wenn die Polizei dann in solch einer Örtlichkeit überlegen muss: Darf ich jetzt gerade die Bodycam nehmen, oder darf ich sie nicht einsetzen? Diese Beschränkung der Nutzung der Bodycam allein auf den öffentlichen Raum kann den Einsatzkräften in den bestehenden Gefahrensituationen einfach nicht mehr zugemutet werden. Deshalb danke ich Minister Strobl für den vorliegenden Gesetzentwurf. Denn Fakt ist: Über 30 % der Verletzungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erfolgen in Wohnungen und Geschäftsräumen. Zum Schutz der Beamtinnen und Beamten muss an diesen Örtlichkeiten nun ebenfalls der Bodycameinsatz möglich sein. Es wäre wirklich fahrlässig, wenn man das jetzt noch weiter verzögern würde.

Ich bin nun auch gespannt auf die nachfolgenden Reden aus der Opposition zu dieser Frage. Bei dieser Gelegenheit – das wurde auch schon angesprochen; für mich ist diese Diskussion eine haltlose Diskussion – zum Vorwurf des latenten Rassismus in der Polizei: Was gibt es denn Besseres, wenn ein Vorwurf im Raum steht, als hinterher ein Video von der Lage zu haben? Wie war es denn wirklich? Dann kann man das anschauen, kann es beurteilen, und kann dann gegebenenfalls entsprechend nachsteuern. Auf jeden Fall weiß man, wie es war, und muss sich nicht mit haltlosen Vorwürfen überziehen lassen. Denn es ist definitiv klar: Unsere Polizei hat nichts zu verbergen.

Die CDU Landtagsfraktion steht zu den Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen. 3 Der Gesetzentwurf – auch wenn es sich gleich vielleicht bei manchen Rednern anders anhört – ist lange genug bekannt. Er ging am 10. März allen Fraktionen zu, Mitte Juni lagen die Stellungnahmen vor. Die Zeit reichte also definitiv für eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik. Der Entwurf bringt das ein, was für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten absolut notwendig ist.

Für uns als CDU ist klar: Wir hätten gern noch weitere notwendige Befugnisse verankert. Wir sehen weitere Befugnisse als notwendig an. Aber wir gehen jetzt mit dem Entwurf einen weiteren richtigen Schritt in die richtige Richtung. Denn es geht definitiv nicht darum, ein besonders scharfes Polizeigesetz zu machen, sondern es geht schlichtweg darum, ein besonders gutes Polizeigesetz zu machen. Wer es mit der Unterstützung der Polizei ernst meint, der hat sich jetzt mit dem Entwurf befasst und unterstützt das Vorhaben. Wir meinen es ernst; ebenso wie 83 % der Bevölkerung in Deutschland machen wir uns in Bezug auf die Angriffe auf die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wirklich große Sorgen, und ebenso wie 86 % der Menschen in unserem Land vertrauen wir unserer Polizei. Darum ist es jetzt unsere Pflicht, zeitnah nach der Sommerpause die Anhörung durchzuführen – auf diese freue ich mich; es werden viele Sachverständige teilnehmen –, und Ende September dieses Polizeigesetz dann endlich zu beschließen. Das sind wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schuldig.

Uli Sckerl führte es bereits aus: Wir haben hier ein wirklich ausgewogenes Gesetz gemacht. Bis jetzt klafft bei einigen zwischen den netten Worten und den Taten noch eine große Lücke. Ich lade Sie alle ein, im September bei der Anhörung dabei zu sein und danach auch zuzustimmen. Vielen Dank.

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