Jun 10 2020
Entlastung von Geringverdienern bei den Betreuungsgebühren
Die Betreuungsgebühren für Kinder sind derzeit ein großes Thema, nicht nur zu Corona-Zeiten. Hier haben Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung übrigens vorbildlich reagiert und Gebühren teilweise erlassen.
Dass der von der Landes-SPD angestrebte „Bürgerentscheid“ für eine grundsätzliche Gebührenfreiheit vor dem Verwaltungsgericht unlängst gescheitert ist, war zu erwarten. Dass sich aber SPD-regierte Pleite-Bundesländer wie Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, die am Tropf des hauptsächlich von Baden-Württemberg und Bayern finanzierten Bund-Länder-Finanzausgleichs hängen, so etwas leisten, ist für uns nahezu eine Frechheit.
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat hat bereits vor der Corona-Krise einen Haushaltsantrag gestellt, um Familien und Alleinerziehende in unserer Gemeinde bei den Betreuungsgebühren zu entlasten.
Hier der genaue Wortlaut:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, Menschen mit geringeren Einkommen (insbesondere Alleinerziehende mit Steuerklasse II) bei den Betreuungsgebühren zu entlasten.
Die CDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass Eltern, welche die guten Betreuungsangebote in Kernen i.R. in Anspruch nehmen, sich an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen und Betreuungsgebühren entrichten sollen. Allerdings gibt es auch in unserer Gemeinde zahlreiche Personen mit eher geringeren Einkommen, für die diese Gebühren eine sehr große finanzielle Belastung darstellen.
Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie diese Personengruppe entlastet werden könnte.“
Über die Haushaltsanträge soll erst im Herbst, wenn die Rahmendaten nach Corona bekannt sind, im Gemeinderat beraten werden. Alle Anfragen und Anträge der CDU-Gemeinderatsfraktion zum Haushaltsentwurf 2020 finden Sie unter www.cdu-kernen.de im Downloadbereich.
Ihre CDU-Gemeinderäte Andreas Wersch, Benjamin Treiber, Irmgard Möhlmann, Dr. Volker Borck, Helmut Heissenberger und Ernst Maile