Feb 03 2019
Nach Jahrzehnten: Anwohner zur Kasse gebeten
Quelle: Waiblinger Kreiszeitung vom 02.02.2019 / Sebastian Striebich
Sie leben teilweise seit mehr als 60 Jahren in Stetten – nun müssen sie Tausende Euro Erschließungskosten zahlen
Tausende Euro müssen die Anwohner der Rotenbergstraße zahlen: Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Straße. Bei den Stettenern, die teilweise seit mehr als 60 Jahren hier wohnen, stößt das auf Unverständnis. Manche von ihnen können die Summen kaum stemmen. Betroffene haben sich in einer Gruppe zusammen getan und beraten, was sie unternehmen können. Doch die Chancen stehen schlecht.
Die Älteste in der Runde ist 81 Jahre alt. Vier Jahre lang war ihr Mann ein Pflegefall, ehe er starb. Die Stettenerin selbst ist in ständiger ärztlicher Behandlung. „Das bisschen, das mein Mann und ich fürs Alter gespart haben, schmilzt dahin“, schreibt sie in einem wütenden Brief an das Rathaus. Denn Ende November 2018 hatte sie ein Schreiben im Briefkasten: Fast 7000 Euro verlangt die Gemeinde von ihr. Es handelt sich dabei um einen Erschließungsbeitrag für die „erstmalige endgültige Herstellung der Rotenbergstraße“. Die 81-Jährige kann das nicht fassen: Sie wohnt schließlich seit mehr als 60 Jahren in der Rotenbergstraße. Ihr Haus, damals noch ein landwirtschaftliches Gebäude, wurde Ende des 19. Jahrhunderts gebaut, im Jahr 1885.
Die Seniorin ist nicht allein: Insgesamt rund eine halbe Million Euro treibt die Gemeinde nun in der Rotenbergstraße ein. Die Straße, so argumentiert das Bauamt in seinem Schreiben an die Anwohner, sei „erst im Jahre 2014 bebauungsplanmäßig ausgebaut und damit erstmalig hergestellt“ worden. Weil hier noch nie jemand einen Erschließungsbeitrag gezahlt hat, müssen einzelne Parteien nun, je nach Größe ihres Grundstücks, Zigtausende Euro aufbringen. Das bringt manche in große Schwierigkeiten. Ein Anwohner, heißt es, müsse sein Haus verkaufen.
Von Erschließungskosten war bei Baubeginn keine Rede
Hauseigentümer im unteren Teil der Straße haben sich in einer Interessengemeinschaft organisiert. In den vergangenen Wochen trafen sie sich immer wieder und besprachen, was sie unternehmen könnten. Die meisten haben den Beitrag innerhalb der Monatsfrist erst einmal gezahlt. Nun wollen sie Widerspruch einlegen. „Wir wohnen seit 20 Jahren hier, auf einmal kommen solche Kosten“, sagt eine Anwohnerin. Als sie gebaut hätten, sei von Erschließungsbeiträgen keine Rede gewesen. 7000 Euro, 9000 Euro, 16 000 Euro – die Versammelten berichten, was sie berappen müssen. „In meinem Bauvertrag war ganz klar geregelt, dass der Bauträger zahlt, wenn weitere Kosten entstehen“, berichtet eine Frau. Das Problem: „Die Firma ist längst insolvent.“ Die Rotenbergstraße wurde im unteren Abschnitt bis hoch zur Pommerstraße in den Jahren von 2005 bis 2006 saniert (siehe Archivfoto Pavlovic´ von 2006). Sie hatte bis dato keinen Gehweg, war schlecht beleuchtet. Jahre später, zwischen 2013 und 2014, war der obere Teil der Straße dran: Wasser- und Abwasserleitungen wurden verlegt, ein neuer Straßenbelag aufgetragen. Laut Bauamt ging die letzte Rechnung eines Bauunternehmens im Jahr 2015 ein. Von diesem Moment an habe die Beitragspflicht für alle Anwohner der Rotenbergstraße bestanden. Nun, Ende 2018, ein Jahr vor der Verjährung, wurden sie zur Kasse gebeten. Von den drohenden Kosten erfahren hatten die Stettener erstmals 2013 auf einer Info-Veranstaltung. Damals, noch vor den Bauarbeiten im oberen Bereich, hatte der Gemeinderat einen Bebauungsplan für die gesamte Rotenbergstraße beschlossen – offenbar auch, um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen rechtssicher zu machen.
Weil der untere Abschnitt mit eingeschlossen wurde, stimmte die CDU gegen den Bebauungsplan: Der Anspruch auf einen Erschließungsbeitrag sei zwischen Langer Straße und Pommerstraße nicht gegeben, da es sich hier um eine „historische Straße“ handle. Für diese Sicht fand die Fraktion keine Mehrheit im Rat.
Das Rathaus ließ den Punkt prüfen: Im Bescheid an die Anwohner vom vergangenen November argumentiert das Bauamt: „Die Frage, ob ein Beitrag überhaupt zu erheben ist, wurde bereits im Jahr 2013 anwaltlich geklärt.“ Bürgermeister Stefan Altenberger sagt, dass er noch nach den Bauarbeiten im Jahr 2006 davon ausgegangen sei, den Anwohnern im unteren Teil entstünden durch den Ausbau keine Kosten: „Das tut mir unendlich leid.“ Die Gemeindeprüfanstalt habe bei der Durchsicht der Kernener Baukosten die „erstmalige Erschließung“ festgestellt. Das habe die Verwaltung verpflichtet, den Bebauungsplan entsprechend aufzustellen und die Beiträge einzufordern. Täte sie das nicht, sagt Altenberger, „würde der Gemeinde ein Vermögensschaden entstehen – wenn ich diesen Schaden vorsätzlich herbeiführen würde, wäre das ein Straftatbestand“.
Gerichtsprozess? Altenberger: „Wenn das zur Klärung beiträgt“ Den Widersprüchen der Anwohner räumt der Rathauschef wenig Chancen ein. Schließlich habe sich die Gemeinde bereits rechtlich abgesichert. Die Einwände der Anwohner werden an Landratsamt und Regierungspräsidium weitergeleitet. Wenn die Stettener mit der Entscheidung darüber nicht einverstanden sind, könnten sie vor Gericht ziehen. Altenberger: „Wenn das zur Klärung beiträgt, bin ich da offen. Ich habe Verständnis für die Anwohner.“ Dass es so weit kommt, ist unwahrscheinlich. Was die Bürger bislang zum Thema recherchiert haben, hat ihnen wenig Hoffnung gemacht. Sie werden es sich zweimal überlegen, zusätzliche Schulden für teure Anwaltskosten aufzunehmen.
„Historische Straße“
Erschließungskosten für Anwohner fallen in der Regel in Neubaugebieten an – oder, wie im Fall der Rotenbergstraße, wenn die Straße zuvor noch nie „endgültig hergestellt“ wurde, etwa bei der Entwässerung oder den Gehwegen. Keine Beiträge müssen Anwohner „historischer Straßen“ zahlen – an denen schon in frühen Zeiten, bevor das jeweilige Landesstraßenbaugesetz in Kraft trat, Häuser angesiedelt waren. Lässt sich eine solche Ansiedlung nicht nachweisen, haben es Anwohner schwer, sich gegen die Erschließungsbeiträge zu wehren.
In Kernen sind die Anwohner der Rotenbergstraße nicht die Einzigen, die gegen die späten Kosten kämpfen: „Es gibt noch zwei andere Stellen, wo sich Bewohner dagegen wehren, dass die Straße gerichtet wird, weil sonst Erschließungsbeiträge auf sie zukämen. Die behalten lieber die Schlaglöcher“, sagt Stefan Altenberger. Dazu zähle die Cannstatter Straße, deren Sanierung die Gemeinde seit langem aufschiebe.