Mrz 19 2017

Adlerkreisel über dem Grenzwert

Veröffentlicht von um 18:52 unter Pressespiegel

Quelle: Waiblinger Kreiszeitung vom 18.03.2017 / Text: Hans-Joachim Schechinger

Am Tag und nachts übersteigt dort und in der Fortsetzung der Waiblinger Straße der Verkehrslärm das Limit 70 bzw. 60 dB(A)

„Vordringlicher Handlungsbedarf“ steht hinter der Zahl 70 dB(A). Sie entspricht an Ortsdurchfahrten dem Lärmpegel, der bei Überschreitung tagsüber das Risiko einer Gesundheitsgefährdung stark erhöht. Nachts liegt das Limit bei 60 dB(A). Am Adlerkreisel und angrenzenden Häusern in der Waiblinger – und Karlstraße wird diese Marke überschritten. Wegen der nur vereinzelten Ausreißer kommt jedoch ein Tempolimit nicht in Frage.

Die Berechnungen des Ludwigsburger Planungsbüros BS Ingenieure für den Kernener Lärmaktionsplan zeigen am Beispiel der Stettener Ortsdurchfahrt sehr schön, wie sich Lärmschutzgrenzwerte mit einem Tempolimit 30 weitgehend einhalten lassen. Dort liegt tagsüber der errechnete Lärmpegel unter den gesundheitsrelevanten 70 dB (A) und nachts nur vereinzelt über den mit „vordringlichem Handlungsbedarf“ bewerteten 60 dB (A). Letzteres betrifft nur den südlichen Streckenabschnitt. Rund um den Römer Adlerkreisel und in den anschließenden Häusern in der Waiblinger Straße und Karlstraße indes schießt der Lärmpegel über die Höchstmarken hinaus: Tags über 70 dB (A), nachts über 60 dB (A). Dies sind sehr hohe, gesundheitsrelevante Werte, die nicht überschritten werden sollten.

Gemeinderat beschließt, Schwerverkehr-Verbot zu prüfen

Allerdings sind an der Rommelshausener Ortsdurchfahrt davon nur einige Häuser betroffen. Das Regierungspräsidium zieht aber mit Verweis auf die einschlägigen Lärmschutzrichtlinien Geschwindigkeitsbeschränkungen erst dann in Betracht, wenn flächenhafte Überschreitungen der mit Gesundheitsgefährdung verbundenen Grenzmarken entlang ganzer Straßenzüge ermittelt wurden. „Tempobegrenzungen sind somit nicht begründet“, sagt Gutachter Wolfgang Schröder. Auf der Römer Ortsdurchfahrt ist in naher Zukunft nicht mit Tempo 30 oder 40 zu rechen.

Die vorgelegte Lärmkartierung zeigt deutlich, dass sowohl in Rommelshausen als auch in Stetten die sogenannten Auslösewerte 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts an den Ortsdurchfahrten flächenhaft überschritten werden. Die Lärmaktionsplanung solle auch darauf hinwirken, diese Werte „nach Möglichkeit“ zu unterschreiten, so das Verkehrsministerium. Wissenschaftliche Untersuchungen haben bei Lärmpegeln über 70 dB (A) tags und über 60 dB (A) nachts gesundheitliche Risiken nachgewiesen. Deshalb muss Kernen für den neuralgischen Adlerkreisel jetzt Maßnahmen unterbreiten. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung am Donnerstagabend, folgende Schritte zur Umsetzung des Lärmaktionsplans einzuleiten: Erstens seien lärmmindernde Fahrbahnbeläge an klassifzierten Straßen zu planen, sobald Sanierungen anstehen, zweitens im Benehmen mit dem Regierungspräsidium ein Schwerverkehr-Durchfahrtsverbot in der Ortsdurchfahrt Fellbacher Straße / Karlstraße zu prüfen und drittens regelmäßig wackelnde Schachtdeckel zu richten. Eine Tempo-30-Regelung gehört nicht dazu. Die Chance eines Tempo-30-Limits wie in Stetten gehe gegen null, sagte Stefan Altenberger, denn die Begründung sei in Stetten eine komplett andere gewesen als in Rom.

Auch über die Wirkung eines Durchfahrtsverbotes für Schwerlastverkehr, zu dem auch Linienbusse zählen, lässt sich streiten. Ziel- und Quellverkehr, sprich Lieferverkehr in die Römer Gewerbegebiete ist davon eh ausgenommen. Deshalb wird auch die Waiblinger Straße nicht ins mögliche Fahrverbot einbezogen. Schon jetzt gilt aber ein Nachtfahrverbot für Lkw auf der Ortsdurchfahrt. CDU-Gemeinderat Helmut Heissenberger legte den Finger auf den Schwachpunkt Kontrolle: „Wer überwacht so eine Regelung? Da wird es klemmen.“

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