Jul 03 2016

Kernen schafft Retentionsraum für Neubauten

Veröffentlicht von um 13:57 unter Pressespiegel

Rund 2200 Kubikmeter im Rückhaltebecken Katzen

Die Ausgleichsmaßnahme „Katzen“ ist nicht als Hochwasserschutz gedacht, sondern als Überbückungshilfe für Stettener Bauwillige, die im HQ 100-Überschwemmungsgebiet am Haldenbach bauen wollen. Die neue Hochwassergefahrenkarte des Landes weist in Stetten bekanntlich Überschwemmungsflächen aus, die der beschlossene Bau des Rückhaltebeckens am Krebenweg weitgehend beseitigen wird – bis auf Restflächen rund ums TV-Sportgelände. Solange aber der HQ 100-Damm, der Schutz für ein sogenanntes Jahrhunderthochwaser bieten soll, nicht gebaut ist, drohen Hochbauten wie dem Mehrfamilienhaus auf dem Schlegel-Gelände Restriktionen bis hin zum Bauverbot. Tiefbauer Ralf Bulling sagte im Gemeinderat, „auf HQ 100-Flächen droht ein Bauverbot, außer ich mache einen Objektschutz“, sprich bauliche Vorkehrungen, die vor überlaufenden Kellern schützen.

Es braucht in der Interimszeit bis zum Bau des Damms, der in drei Jahren stehen soll, zusätzliche Maßnahmen, nämlich die Schaffung von Retensionausgleichsflächen, um eine Baumaßnahme im Hochwasserrisikozonen auszugleichen. Der Kernener Gemeinderat beschloss deshalb, im Rückhaltebecken „Katzen“ durch Optimierung der Anlage ein 2200 Kubikmeter großes Rückhaltevolumen zu schaffen. Bei Baukosten von rund 40 000 Euro könnten Bauherren dort ihren Rückhaltebedarf als Bestandteil der Erschließungskosten mit 20 Euro pro verdrängtem Kubikmeter kompensieren. Genauso gut könnte man auch ein Loch graben, um das verbaute Volumen auszugleichen, sagte Bulling.

Über 4000 Quadratmeter Baufläche bei einer Höhe von einem halben Meter lassen sich so rechtlich absichern. Für Ebbe Kögel (PFB) ist das eine „Lex Ochsen“. CDU-Gemeinderat Borck rechnete ihm vor, dass der Bauherr auf dem Ochsengelände 250 Kubikmeter an Rückhaltevolumen für sein Projekt beanspruchen wird. Es blieben noch über 1750 Kubikmeter für andere Investoren übrig.

Quelle: Waiblinger Kreiszeitung vom 02.07.2016 / Text: Hans-Joachim Schechinger

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