Apr 11 2015

Mit Vorschriften auf der sicheren Seite

Veröffentlicht von um 10:42 unter Pressespiegel

vom 11.04.2015

Bürgermeister Stefan Altenberger betont, dass das neue Bürgerhaus alle Auflagen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit erfüllt

Die Bedürfnisse von Menschen mit Handicap werden selbstverständlich berücksichtigt‘, erklärte Stefan Altenberger in einer Pressemitteilung. Vor kurzem hatte Hermann Wildermuth, der frühere Vorsitzende des ‚Römer‘ Ortsverbands des Sozialverbands VdK, eine umfangreiche Mängelliste für das Bürgerhaus aufgestellt. Nach seinen Angaben wurden Lösungen für Menschen mit Handicap nicht berücksichtigt (wir haben berichtet). Dem widerspricht nun der Kernener Bürgermeister: ‚Das neue Bürgerhaus wird allen gerecht.‘

Bei den öffentlichen Rundgängen durch das im Bau befindliche Gebäude Ende Januar hätte nicht jedes einzelne Detail beleuchtet werden können, manches sei von den Besuchern im Gedränge vielleicht auch übersehen oder überhört worden, erklärt Altenberger. Unbegründet sind die seiner Meinung nach vereinzelt gegenüber der Gemeindeverwaltung und der Presse geäußerten Befürchtungen, das Bürgerhaus schließe Menschen mit Handicap von der Teilhabe aus, verfüge über zu wenig Behindertentoiletten und -Parkplätze und benachteilige sie im Brandfall: ‚Das Bürgerhaus ist nach den strengen Vorschriften des Brandschutzes und der Barrierefreiheit geplant und vom Landratsamt als der zuständigen unteren Baurechtsbehörde genehmigt worden‘, sagt Altenberger. Ins gleiche Horn stößt der Beigeordnete Horst Schaal: ‚Hätten wir die Auflagen nicht vollkommen erfüllt, hätten wir gar keine Genehmigung erhalten.‘

Entsprechend der DIN-Vorschriften sei das Bürgerhaus barrierefrei zugänglich: die Eingänge sind schwellenlos und eine Aufzugsanlage erschließt jedes Geschoss. Seitlich des Haupteingangs führt eine Automatiktür ebenerdig ins Gebäude. Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator hätten dort genügend Bewegungs- und Rangierfläche. Die Tiefgarage ist über das neben dem Café befindliche Treppenhaus samt der Aufzugsanlage ans Gebäude angeschlossen. In der Tiefgarage sind zwei Behindertenparkplätze eingerichtet, beide mehr als 3,50 Meter breit. Wer seinen Behindertenausweis auslegt, parkt kostenlos.

Ebenso entspreche die Zahl und Ausstattung der beiden Behinderten-WCs, die jeweils mit einem klappbaren Wickeltisch versehen sind, den Vorgaben, heißt es in der Pressemitteilung. Zu finden sind sie bei den allgemeinen WC-Anlagen unterhalb des Cafés sowie bei den WC-Anlagen im Erdgeschoss, die an das Bürgerbüro angrenzen. Als technische Hilfe steht im Bürgerhaus zudem für Menschen mit Hörschädigungen eine Funkanlage mit Empfangstranspondern zur Verfügung.

Brandschotts und Brandschutztüren verhindern eine schnelle Ausbreitung von Feuer und Rauch, zudem ist im Gebäude eine Brandmeldeanlage installiert. Die Gemeindeverwaltung führt ein weiteres Detail ins Feld: ‚Die verbauten T30-Türen und -Wände halten 30 Minuten dem Feuer stand.‘ Darüber hinaus ’stehen für jeden Versammlungsraum im Erd- und Obergeschoss zwei voneinander unabhängige Fluchtwege zur Verfügung‘, sagt Horst Schaal.

Im Freibereich zwischen Bürgerhaus, Rathaus und Stettener Straße sei allerdings wegen der topografischen Gegebenheiten keine komplette Barrierefreiheit möglich: der Höhenausgleich von der Straßenseite her erfolgt über Stufen sowie eine kurze, steile Rampe die zumindest von Behinderten mit Begleitpersonen und von Eltern mit Kinderwagen genutzt werden kann. Selbstständig kommen Rollstuhlfahrer entweder auf dem Weg quer durch das Rathausfoyer auf den Vorplatz oder entlang dem Fußweg, der ums Bürgerhaus führt.

Quelle: FZ vom 11.04.2015 / Text: Gabriele Lindenberg

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