Jan 09 2015

Urnenwandnischen 35 Prozent teurer

Veröffentlicht von um 07:57 unter Pressespiegel

vom 08.01.2015

Seit 1. Januar gilt in Kernen die neue Friedhofsatzung: Kostendeckungsgrad bei 85 Prozent / Sieben Räte stimmten dagegen

In den Jahren 2011 bis 2013 schoss die Gemeinde Kernen zum Betrieb ihrer Friedhöfe rund 235 000 Euro zu. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von rund 79,2 Prozent. Mit einer neuen Gebührenordnung, in der vor allem Urnenwandnischen deutlich teurer werden, will das Rathaus 85 Prozent der Bestattungskosten auf die Nutzer umlegen. Nicht jedem Rat gefällt das.

Die vom Gemeinderat beschlossene Gebührenordnung, welche seit dem 1. Januar in Kernen gilt, ermäßigt zwar geringfügig die privat zu tragenden Kosten für traditionelle Bestattungsformen wie Erdwahlgräber bzw. Reihengräber. Um bei der Gebührenkalkulation die durchschnittliche Kostendeckung von bisher 79,2 Prozent auf 85 Prozent zu trimmen, werden aber andere Bestattungsformen deutlich teurer. So kostet eine Urnenwandnische (Reihengrab) statt 1367 Euro künftig 1852 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 35 Prozent. Für eine Urnenwandnische als Wahlgrab erhöht sich der Preis um 32 Prozent. Er wird jetzt mit 2444 Euro veranschlagt. Dagegen verbilligen sich Urnenwahlgräber minimal.

Die Mischkalkulation mit Zielvorgabe 85 Prozent Eigenanteil nimmt auch ganz neue Bestattungsangebote in Stetten und Rommelshausen mit auf. Bekanntlich steht im alten Friedhof von Rommelshausen jetzt ein Urnengemeinschaftsgrabfeld zur Verfügung. Hier müssen bereits mit dem Erwerb der Grabstätte die Gebühren der Grabpflege für die Dauer der gesamten Nutzungszeit übernommen werden. Auf dem alten Stettener Friedhof gibt es künftig ein Urnengrabfeld unter Bäumen mit Reihengräbern. Außerdem ist ein Urnengrabfeld mit Wahlgräbern ausgewiesen, das in der Wiesenfläche auf der anderen Seite des Wegs angelegt wird. Im Wiesenfeld kostet ein solches Urnengrab 2482 Euro, unter Bäumen liegt es sich etwas günstiger: 2013 Euro.

Der Kostendeckungssatz von 85 Prozent ist im Gemeinderat umstritten. Benjamin Treiber (CDU) kritisiert nicht nur den hohen privaten Anteil, ihm missfällt auch der Sprung um über 30 Prozent für Urnengräber. Ebbe Kögel (PFB) gibt ihm Rückendeckung: „Ich täte mich der Kritik meines Vorredners anschließen“, sagte er im Gremium. Es sei falsch, die Parkgestaltung im Alten Stettener Friedhof in die Gebührenkalkulation einzubeziehen, zähle sie doch zur „allgemeinen Gemeindeentwicklungsaufgabe. Die sollten wir nicht auf die Bestattungen umlegen“. Als sozial unausgewogen empfinden auch andere die Gebührenanpassung: Sieben von 22 Ratsmitgliedern lehnten die neue Satzung ab.

Altenberger: „Ist es sozial, dass der Steuerzahler zuschießen muss?“

Bürgermeister Stefan Altenberger hatte Kögel eine Vorlage gegeben mit der Bemerkung, „die Steigerung hängt damit zusammen, dass wir einiges investiert haben“. Wichtig sei für ihn, dass der Friedhof gepflegt ist. „Ob es sozial ist, dass der Steuerzahler bei Begräbnissen extrem zuschießen muss, ist doch die Frage“, reagierte der Bürgermeister, zumal eine vermögende Erbengeneration die Bestattungskosten trage. Er wolle auf „massive Beschwerden“ über den Pflegezustand der Friedhofsanlagen reagieren, sagte Altenberger: „Deshalb ist es mir wichtig, dass wir den Bauhof rausschicken, wenn Firmen nicht in dem Umfang beauftragt worden sind. Mit 85 Prozent Kostendeckung kann ich leben.“

In anderen Gemeinden wie etwa Korb liegt er noch höher. Der Gemeinderat hatte sich dort im Grundsatz auf 90 Prozent Nutzeranteil verständigt. Mehr sei selbst bei einer kostenrechnenden Einrichtung wie einem Friedhof nicht zu rechtfertigen, da ein Gottesacker eben nicht nur als Fläche für ein Gräberfeld, sondern auch als parkähnliche Anlage von Besuchern genutzt werde, sagt Kämmerer Wolfgang Schray.

Die neuen Kernener Gebühren gelten bis 2019. Dabei wurde eine 1,5-prozentige Preissteigerung mit eingerechnet. In die Kalkulation, die von der Firma Allewo – Kommunalberatung in Obersulm erarbeitet wurde, flossen die Faktoren Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Abschreibungen und kalkulatorische Kosten ein.

Quelle: WKZ vom 08.01.2015 / Text: Hans-Joachim Schechinger

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