Dez 17 2014
Miserabler Stil eines Bauherrn
vom 12.12.2014
Die Drohung eines Landwirts mit Klage gegen den Gemeinderat ist eine Unverschämtheit / Ein Kommentar von Hans-Dieter Wolz
Den meisten Beobachtern zieht es die Schuhe aus, wenn sie das Anwesen zwischen Rommelshausen und Stetten in seinem jetzigen Zustand in der freien Landschaft sehen. Dass der Besitzer eines Handwerksbetriebs, der eine Anerkennung als Landwirt hat, jetzt einen großzügigen Hof dort an weithin sichtbarer Stelle samt Wohnhaus errichten will, ist zurecht umstritten, denn es verschönert die Landschaft nicht. Der Bauherr nutzt darüber hinaus ein umstrittenes Privileg, das andere Menschen nicht haben und das ihm viel Geld an Grundstückskosten erspart. Der Bauherr muss vor diesem Hintergrund eine Diskussion um sein Vorhaben ertragen und auch damit leben, dass die gewählten Vertreter der Kernener Bürgerschaft die bauliche Ausdehnung und die Berechtigung dazu hinterfragen oder sich sogar dagegen aussprechen. Willkür ist das nicht. Auch viele Bürger können sich mit diesem Sonderrechtsbauen nicht anfreunden.
Öffentliche Diskussion und ein damit eventuell einhergehender Zeitverlust ist zwangsläufig, wenn ein Bauherr ein solches Vorhaben durchsetzen will. In diesem Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen und Klage zu drohen, wie es der Bauherr laut der Verwaltung durch einen Rechtsanwalt mitteilen ließ, ist eine Unverfrorenheit und Unverschämtheit. So führt man sich nicht ein, wenn man gedeihlich in einer Gemeinde leben will. Die Bürgerschaft hat ihren Gemeinderat nicht gewählt, um widerspruchslos abzunicken, was Bauherren sich in den Kopf setzen.
Quelle: Fellbacher Zeitung vom 12.12.2014 / Text: Hans-Dieter Wolz