Dez 24 2014

Letzte Ruhe unterm Baum oder in der Wiese

Veröffentlicht von um 21:57 unter Pressespiegel

vom 24.12.2014

Neue Bestattungsformen werden eingeführt, aber Diskussionen um Friedhofsgebühren bleiben

Wer sich für seine letzte Ruhe bis zum jüngsten Tag ein lauschiges Plätzchen unter einem Baum oder in einer schlichten Wiese wünscht, kann jetzt den Wunsch nach einem Urnenbegräbnis auf dem Alten Friedhof Stetten ins Testament aufnehmen. Diese Möglichkeit gibt es in Rommelshausen zwar noch nicht, doch auch dort hat der Gemeinderat mit seiner aktualisierten Friedhofssatzung eine Neuerung eingeführt: ein Urnengemeinschaftsgrabfeld.

Ein anderes, von PFB-Gemeinderat Eberhard Kögel beantragtes Novum lehnt der Gemeinderat mehrheitlich ab: Fotos der Verstorbenen werden auf den Grabmälern weiterhin aus gestalterischen Gründen nicht zugelassen.

Auf dem Friedhof in Rommelshausen wird eine mit Blumen geschmückte Fläche ohne innere Abgrenzungen als ein Urnengemeinschaftsgrabfeld geschaffen, eine Alternative zu den Urnenwänden. Für diese Wahlgräber entfällt für die Hinterbliebenen die Grabpflege und der Auftrag an einen Gärtner. Diese übernimmt die Gemeindeverwaltung für das ganze Grabfeld. Die Gebühren für die Grabpflege müssen die Hinterbliebenen aber bereits mit dem Erwerb der Grabstätte für die Dauer der gesamten Nutzungszeit übernehmen. Anders als auf dem Alten Friedhof Stetten, wo keine speziellen Pflegekosten entstehen, entfallen diese also in ‚Rom‘ nicht ganz.

Die neuen Bestattungsformen sind nicht als anonyme Gräber, die die Kernener Friedhofssatzung auch erlaubt, zu verstehen. Die Namen der jeweils dort bestatteten Toten sind genannt: Auf Tafeln, im alten Friedhof Stetten auf einer Stele neben dem Baum oder auf Platten auf der Wiese.

In der Sitzung der Bürgervertreter wurden weniger die Bestattungsformen diskutiert als die Kosten, die eine Beerdigung mit sich bringt. Der CDU-Gemeinderat Benjamin Treiber bemängelt den hohen Kostendeckungsgrad der Friedhofsgebühren, der aktuell mit mehr als 90 Prozent nach seiner Rechnung um einiges über den vom Gemeinderat beschlossenen Zahlen liegt: ‚Das ist eine soziale Frage.‘ Diese Quote schwankt allerdings jährlich je nach der Zahl der Trauerfälle: ‚Wenn mehr Menschen bestattet werden, ist die Kostendeckung höher. Wir hatten aber auch schon nur 60 Prozent‘, entgegnet Bürgermeister Stefan Altenberger. ‚Ist es sozial, wenn statt der Hinterbliebenen der Steuerzahler herhalten muss? Wir haben doch eine Erbengeneration.‘ Kämmerin Melanie Teflexidis beziffert den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre auf 79,2 Prozent. Angestrebt wird ein Kostendeckungsgrad von 85 Prozent. Das Friedhofswesen ist in Kernen in den Jahren 2011 bis 2013 mit 235 000 Euro aus Steuergeldern bezuschusst worden.

Durch eine neue Gebührenkalkulation sind viele Dienstleistungen und Bestattungen in der Satzung billiger geworden, mit Ausnahme der Urnenwände. Urnenbestattungen sind aber allgemein preisgünstiger als Erdbestattungen. Dennoch führte die Abstimmung über die Satzung zu sechs Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion.

Nach neuer Rechtsprechung lässt sich auf den Friedhöfen mangels entsprechender Zertifikate ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit nicht durchsetzen. Anstatt die kaum aufzutreibenden verlässlichen Nachweise zu verlangen, schlägt die Gemeindeverwaltung jetzt vor, ein Merkblatt beizufügen, wenn die Verfügungs- und Nutzungsberechtigung für eine Grabstelle ausgestellt wird.

Quelle: FZ vom 24.12.2014 / Text: Hans-Dieter Wolz

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