Dez 23 2014

Kommentar: Keine blinde Gefolgschaft

Veröffentlicht von um 21:53 unter Pressespiegel

vom 23.12.2014

Dass die Bürgervertreter sich dem Aussiedlerhof verweigern, liegt unter anderem an fehlenden Begründungen aus den Ämtern

Dass der Gemeinderat sich wie zuvor der Technische Ausschuss weigert, einen Beschluss für den umstrittenen Aussiedlerhof zu fällen, muss nicht verwundern. Seit zwei Jahren haben sich Räte und Verwaltung daran abgearbeitet, Skepsis angemeldet, Fragen gestellt. Doch die Antworten, die die Gemeindeverwaltung in öffentlicher Sitzung vorträgt, sind dürftig und pauschal. Der Geschäftsbereich Landwirtschaft im Landratsamt ist demnach der Meinung, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und damit privilegiert ist – ohne weitere Begründung. Die Erschließung sei gesichert, behauptet die Baurechtsbehörde – ohne Für und Wider.

Es gab keine Aufklärung darüber, nach welchen Kriterien die Beamten zu entscheiden haben, ob ein privilegierter Betrieb vorliegt und in welcher Weise der Antragsteller dies erfüllt. Kein Wort fiel über möglicherweise bestehende Richtlinien, Urteile, vergleichbare Beispielfälle. Statt dessen wurde den Gemeinderäten eine Art blinde Gefolgschaft abverlangt.

Muss ein gewählter Vertreter, der doch die Aufgabe hat, Verwaltungshandeln zu kontrollieren, auf eine solche Missachtung seiner Bedenken hin diese einfach unter Verweis auf besseres Wissen im Landratsamt zurückstellen? Das kann und sollte nicht von ihm verlangt werden. Dass gewählte Vertreter sich unter diesen Umständen verlangten Beschlüssen verweigern, ist folgerichtig. Wer jetzt über einen rechtswidrigen Beschluss klagt, sei es der Bürgermeister, seien es die Kreisbeamten, sollte zuerst mal seine Informationspolitik, zumindest gegenüber dem Gemeinderat, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit ändern.

Quelle: Fellbacher Zeitung vom 23.12.2014 / Text: Hans-Dieter Wolz

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