Jul 12 2014

Feuerwehrsaal künftig kostenpflichtig

Veröffentlicht von um 21:06 unter Pressespiegel

vom 11.07.2014

Neue Entgeltordnung für Veranstaltungsräume: Feuerwehrmagazinen dient der mittlere Saal im Bürgerhaus als Maßstab

Sobald das Kernener Bürgerhaus in Betrieb gehen wird, haben die Kernener Schulaulen als Versammlungsstätten ausgedient. Sie gehorchten eh nicht mehr den Auflagen. Um ein flächendeckend sinnvolles Preisgefüge für alte und neue Räume zu schaffen, hat die Gemeinde nun für Bürgerhaus, Alte Kelter und erstmals auch Feuerwehrgerätehäuser eine Entgeltordnung verfügt.

Über die aus Sicht des Gemeinderats moderate Anhebung der Nutzungsgebühren für den stark nachgefragten Veranstaltungsort Stettener Glockenkelter haben wir berichtet. Hier wird die der Kalkulation der Nutzungsentgelte als Messlatte zugrunde gelegte Tagesmiete „ein Euro je Gast“ klar überschritten. Ein Mietsatz, der aber für die anderen kommunalen Veranstaltungsräume in Kernen so halbwegs passe, wie Pressesprecher Bernhard Bühler sagt.

So zahlen Vereine künftig für den Hauptsaal des Bürgerhauses, der 450 Besucher aufnehmen kann, pro Tag 400 Euro Miete. Privatpersonen aus Kernen genießen mit 500 Euro einen Heimvorteil gegenüber Auswärtigen, die 200 Euro drauflegen müssen. Über den Daumen gepeilt entspricht der Formel „ein Euro pro Gast“ auch das Nutzungsentgelt für örtliche Vereine in der sanierten Alten Kelter: 150 Euro inklusive Nebenkostenpauschale pro Tag.

Zu den jeweiligen Gemeinderatsvorlagen hatte der zuständige Hauptamtsleiter Bühler nicht nur das Spektrum der bestehenden und künftigen Kernener Veranstaltungsräume aufgelistet und bewertet. Er holte auch Baden-Württemberg-weit Entgeltkalkulationen und Mietsätze diverser Kommunen ein. Bühler sagt, es gehe dabei nie um betriebswirtschaftlich ermittelte Entgelte, sondern um politische Preise. „Da sind wir mit unseren Beträgen im Mittelfeld.“ Er habe in nichtöffentlicher Beratung im Gemeinderat Preise vorgeschlagen, die dort eingehend beraten wurden. Als kostenpflichtige öffentliche Versammlungsstätten gelten in Kernen derzeit der Museumskeller, die Glockenkelter, die Alte Kelter in Rommelshausen, das Bürgerhaus mit seinen vier Sälen (Hauptsaal plus Foyer im Erdgeschoss, drei Räume im Obergeschoss) und die zwei Feuerwehrgerätehäuser.

50 Euro im Bürgerhaus, 40 Euro im Feuerwehrmagazin

Bei den Sälen in den zwei Kernener Feuerwehrmagazinen, die von örtlichen Vereinen wie den Landfrauen gerne genutzt wurden, zeigt sich schön, wie die neu eingeführten Saalmieten von denen des Bürgerhauses abgeleitet sind. Maßstab für die Säle in Stetten und Rommelshausen ist der mittlere Raum im Obergeschoss des Bürgerhauses überm künftigen Café. Der Tagessatz liegt hier einschließlich Teeküche bei 50 Euro für Vereine. In den nicht mehr ganz neuen Versammlungsräumen der Feuerwehr zahlen Vereine künftig 40 Euro pro Tag inklusive Nebenkostenpauschale. Feuerwehr, VHS und andere öffentliche Einrichtungen sind davon ausgenommen.

Absatz 8 der Entgeltordnung für Feuerwehrgerätehäuser ist hier maßgebend: „Kostenfrei sind Nutzungen der Feuerwehr, Gottesdienste, öffentliche Veranstaltungen der Schulen, der Musikschule Unteres Remstal, Kunstschule Unteres Remstal, der Volkshochschule sowie öffentliche Veranstaltungen, bei denen die Gemeinde Träger ist.“ Zum ersten Januar 2015 tritt die Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft.

Die Staffelung der Gebühren nach Nutzungszeit, Nutzer und Wohnort wurde für die Neubauten sehr detailliert festgeschrieben. Ein Beispiel: die Alte Kelter Rommelshausen. Kernener Vereine zahlen hier für ein eintägiges Fest inklusive Nebenkosten künftig 150 Euro, Gastronomen schon 250 Euro. Kommen diese obendrein auch noch von auswärts, ist noch einmal ein Zuschlag von 150 Euro fällig.

WKZ vom 11.07.2014 – Hans-Joachim Schechinger

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