Feb 12 2014

Strittiger Neubau

Veröffentlicht von um 00:20 unter Pressespiegel

vom 12.02.2014

Der Kernener Bauausschuss akzeptiert jetzt das überarbeitete Konzept für ein Achtfamilienhaus in der Hinteren Straße

Dreigeschossiger Neubau, Satteldach, zweigeschossige Flachdachvorbauten und eine Tiefgarage mit elf Stellplätzen: Das geplante Wohnhaus in der Hinteren Straße 10 wird wuchtiger ausfallen als das bestehende. Nachbarn sind besorgt. Trotzdem kann eine Mehrheit im Technischen Ausschuss mit dem überarbeiteten Konzept leben.

In der Sitzung des Bauausschusses saßen einige Anrainer, die die Beratung über das Achtfamilienhaus gespannt verfolgten. Sie stören sich nicht nur am Bauvolumen des neuen Wohnhauses. Einer der Zuhörer, der sich trotz Redeverbot von Sitzungsleiter Schaal nicht bremsen ließ, machte seinem Ärger darüber Luft, dass der Korber Investor schon seit vier Wochen das Objekt bewirbt, obschon ihm das gemeindliche Einvernehmen wie auch die Genehmigung des Landratsamtes fehlt. In der Sache fand das überarbeitete Baugesuch gleichwohl eine breite Mehrheit im TA.

Der Architekt hatte nach der ersten nichtöffentlichen Beratung, in der Ratsmitglieder Kritik übten und klarere Konturen forderten, sichtlich nachgearbeitet. Ein Korrekturprozess, der für die interessierten betroffenen Anwohner intransparent erfolgte. Das finde er im Blick auf die im TA jetzt Anwesenden problematisch, befand CDU-Gemeinderat Volker Borck, „aber gemessen an früher ist es besser. Es hat genügend Abstände zu den Nachbarn.“
Schaal: Die Traufhöhen fallen nicht aus dem Rahmen

So verzichtete der Planer jetzt auf einen Balkon. Es bleiben derer drei, nicht überdacht, die an der Süd- und Westseite des Obergeschosses sitzen. Auch die auskragenden Terrassen sind jetzt reduziert, im Norden wurden zwei Kinderzimmer „herausgedreht“. Insgesamt sei der Baukörper etwas zurückgenommen, er zeige kompaktere, klarere Konturen als in der ersten Fassung, sagte Andreas Stiene (OGL), der jedoch die Dachneigung für zu flach hält. Der Neubau komme leicht über die alte Firsthöhe, teilte Beigeordneter Horst Schaal im Bauausschuss mit. Aber die Traufhöhen fielen bei einer Satteldachneigung von 25 Grad nicht aus dem Rahmen.

Dreh- und Angelpunkt der städtebaulichen Bewertung ist die Frage, ob sich das künftige Mehrfamilienhaus in die Umgebungsbebauung der Hinteren Straße einfügt. Denn der alte Bebauungsplan definiert nur die Art, nicht das Maß der baulichen Nutzung. Insofern ist das Projekt ein klassischer Fall von Paragraf 34 Baugesetzbuch, bei der das nähere städtebauliche Umfeld maßgeblich ist. Der Bauleitplan hatte für das Mischgebiet nur festgelegt, dass Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zulässig seien. Ferner gibt es eine Baulinie aus der Mitte der 30er Jahre, die aus heutiger Sicht überholt erscheint. Laut Kernener Bauamt wurde sie zwar genehmigt, erlangte aber nie Rechtskraft.

Das Einfügen in die Nachbarbebauung ist ein weiches Kriterium, bei dem im Fall Hintere Straße 10 nicht alle Anlieger und Gemeinderäte konformgehen. Dieter Binder (UFW) bekannte, ihn habe das Modell von der Maßstäblichkeit überzeugt. Andreas Pfänder (SPD) sah den Erfolg der überarbeiteten Planung nicht nur der eingehenden Vorberatung, sondern dem „Trendsetter Kolbenhalde“ geschuldet, wo die Problemlage mit hoher Kubatur und Verschachtelung ganz ähnlich war.

Bauamt: Das Gebäude fügt sich in die Umgebung ein

Aus Sicht der Kernener Bauverwaltung fügt sich der Neubau in den Bestand ein. Denn er sei, wie Horst Schaal ausführte, von „extrem unterschiedlichen Gebäudetypen geprägt“. Im Norden an der Waiblinger Straße massive, dreigeschossige Geschäftshäuser. Auf den westlich angrenzenden Grundstücken eine kleinteilige, in Höhenentwicklung und Dachneigung vollkommen unterschiedliche Wohnbebauung. Im Bereich Grabenstraße stünden diesen Häusern „völlig inhomogene bauliche Strukturen“ gegenüber.

Horst Schaal hält Paragraf 34 Baugesetzbuch für erfüllt. „Wie aus den beigefügten Abwicklungen ersichtlich, bewegt sich das geplante Gebäude hinsichtlich seiner Höhenentwicklung noch innerhalb der stark differierenden Trauf- und Firsthöhen der Umgebungsbebauung“, schreibt Schaal. Insofern füge sich der Neubau hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und Höhenentwicklung ein.

Quelle: WKZ vom 12.02.2014 – Text: Hans-Joachim Schechinger

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