Sep 30 2013

CDU gegen B-Plan Rotenbergstraße

Veröffentlicht von um 19:54 unter Pressespiegel

vom 20.09.2013

Doch die frühzeitige Anhörung zum Bebauungsplan ergab keine Anregungen, die eine Änderung des Planes nötig machten

Die CDU sagt Nein zum Bebauungsplan Rotenbergstraße. Ihr Kritikpunkt: der Planungsabschnitt Lange Straße/Pommerstraße, den Fraktionschef Andreas Wersch als „historisch“ einstuft, so dass Anliegerbeiträge entfallen sollten. Eine Mehrheit stimmte für den Plan. Seine frühzeitige öffentliche Auslegung führte zu keinen Änderungen.

Die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden „hat keine Anregungen erbracht, die aus unserer Sicht eine Änderung des Planes erforderlich machen würden“, sagte Dipl.-Ing. Erich-Ernst Kuhn im Gemeinderat. So erklärten sich die Geschäftsbereiche Baurecht und Umweltschutz im Landratsamt mit dem B-Plan in allen Punkten einverstanden. Nur für den Bereich Straßen wurde angemahnt, den Gehweg an der Einmündung Erlenweg so umzugestalten, dass auch für die Müllabfuhr alle Abbiege- und Einbiegevorgänge möglich sind. Dort ragt der Gehweg mit einem Baumstandort in die Fahrbahn. Eine Gestaltung, die der Planer um der klareren Fußgängerführung willen festgelegt hatte, wie das Bauamt sagt. Die geringfügige Einschränkung beim Einbiegen in den westlichen Teil der Rotenbergstraße wollte man bewusst in Kauf nehmen, „denn die Hauptverkehrsbeziehungen gehen eindeutig aus dem Erlenweg in Richtung Ortsmitte“.

Ein Bürger aus dem Eichenweg monierte den Begriff „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ zu einem Zeitpunkt, als das Setzen der Randsteine und die Belagsarbeiten in der Straße weitgehend abgeschlossen waren. Um eine Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, die diesen Namen verdiente, „wäre angesichts des verkehrstechnischen Zusammenhangs des Ausbaus der Rotenbergstraße mit der Erschließung des Baugebietes Kleines Feldle III eine zeitgleiche Auslegung und Bürgerbeteiligung bereits 2011 parallel zum Verfahren für das Baugebiet Kleines Feldle III erforderlich gewesen“, argumentiert der Stettener. So wäre vielleicht ein anderes Verkehrskonzept entstanden und das Neubaugebiet Kleines Feldle III anders erschlossen worden. Planer Kuhnle schüttelte im Gemeinderat den Kopf. Er erklärte in Richtung Ratsrunde: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie zu einem anderen Ergebnis gekommen wären, umso mehr, als der Hauptverkehr nicht nach Esslingen, sondern nach Fellbach und Stuttgart läuft.“ Aus verkehrstechnischer Sicht sei eine Erschließung des Neubaugebietes über die Rotenbergstraße nicht sinnvoll gewesen. Diese Option habe aber schon im Rahmen des Planverfahrens Kleines Feldle III diskutiert werden können.

Entlang der Straße sind bislang vier Bebauungspläne in Kraft. Sie sollen durch einen umfassenden ersetzt werden, der von der Langen Straße bis zur neuapostolischen Kirche reicht. Ziel der Planung sei es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau im westlichen Bereich der Straße zu schaffen. Im östlichen, vor einigen Jahren vollendeten Ausbau geht es darum, mit dem Plan eindeutig klarzustellen, dass dies auch der Endausbau ist.

Wersch: Der Straßenabschnitt ist als historisch anzusehen

Für die Anlieger werden mit den aktuellen Arbeiten im oberen Teil, aber auch im Abschnitt zwischen Lange Straße und Pommerstraße, Erschließungsbeiträge fällig. Der neue Bebauungsplan dient auch dazu, die Beitragserhebung rechtssicher zu machen. CDU-Fraktionschef Andreas Wersch bestreitet im Namen seiner CDU-Kollegen nach wie vor, dass der Anspruch auf einen Erschließungsbeitrag im unteren Bereich rechtens ist. „Wir wollen der Satzung nicht zustimmen, nach unserer Auffassung ist der untere Abschnitt als historisch anzusehen. Aus unserer Sicht ist das unbestritten.“

Quelle: Waiblinger Kreiszeitung vom 20.09.2013 / Text: Hans-Joachim Schechinger

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