Jun 06 2013

Umstrittene Erschließungsbeiträge

Veröffentlicht von um 13:51 unter Pressespiegel

vom 24.05.2013

Gemeinderat stellt Bebauungsplan auf, um den schon laufenden Ausbau der Rotenbergstraße rechtssicher den Angrenzern in Rechnung stellen zu können.

Die Rotenbergstraße in Stetten ist im bisher noch nicht fertiggestellten oberen Teil eine Baustelle. Anwohner müssen sich über eine wellige Bahn aus Schotter und Sand quälen, kurven um Baken auf staubiger Piste. Doch der Ärger für die Anlieger ist in der ganzen Straße weit größer: Es zeichnet sich ab, dass alle Grundstückseigentümer für die Kosten des Ausbaus zur Kasse gebeten werden – gerade auch außerhalb des Baugebiets Kleines Feldle, das vordergründig der Anlass für die Bauarbeiten ist.

Der Gemeinderat Kernen hat jedenfalls in seiner jüngsten Sitzung einen Beschluss gefasst, der den Weg dazu ebnen soll, bei den Bürgern für den Straßenbau zu kassieren. Dies soll ausdrücklich auch gelten für den vor einigen Jahren schon frisch mit Asphalt belegten und von Engstellen geprägten Abschnitt zwischen Langer Straße und Pommerstraße.

Der Kniff, der den Forderungen der Gemeinde Kernen Rechtssicherheit bieten soll, ist es, einen Bebauungsplan aufzustellen. Sein Geltungsbereich umfasst ungewöhnlicherweise nur die Flächen des Straßenausbaus, nicht, wie ansonsten die Regel ist, auch Baufenster für Wohngebäude. Ungewöhnlich ist auch, dass die Arbeiten schon laufen, bevor der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist. Juristische Beratung hat den Kernener Rathausbeamten diesen Weg gewiesen.

Einigen Bürgervertretern war offenkundig nicht wohl bei diesem Vorgehen: ‚Wir müssen feststellen, dass das Gesetzbuch nicht immer nach dem gesunden Menschenverstand geht‘, so lautete eine Bemerkung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Andreas Wersch, der eine Ungleichbehandlung zu den Anliegern der Langen und der Hindenburgstraße sah. Sechs Gemeinderäte der CDU-Fraktion stimmten gegen den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zwar ist den Räten und wohl auch den Anwohnern klar, dass für den Straßenbau vor ihren Häusern Erschließungsbeiträge zu zahlen sind, sobald die Straße irgendwann zum ersten Mal planmäßig ausgebaut ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine historische Straße handelt. Darauf hatten sich zumeist die Angrenzer an den unteren Teil der Rotenbergstraße berufen, und auch der Gemeinderat war ursprünglich dieser Auffassung. Die Anwältin der Gemeinde hatte diese Ansicht verworfen. Ingenieur Erich Ernst Kuhn, der den Bebauungsplan erarbeitet hat, bekräftigte dies: ‚Die Gemeindeverwaltung hat im Grunde keinen Spielraum. Wir haben ein objektives Beitragsrecht, auch wenn es subjektiv als ungerecht empfunden wird‘. Auch Bürgermeister Stefan Altenberger sagte: ‚Jeder muss irgendwann einmal Beiträge zahlen‘, worauf Wersch entgegnete: ‚Dort sind Häuser, die älter sind als das Erschließungsbeitragsrecht.‘

Offenbar haben sich die Gemeindeväter durchaus Gedanken darüber gemacht, die Kosten für die Bürger wenigstens zu begrenzen. ‚Wir haben die Arbeiten zusammen mit dem Auftrag für die Erschließung des Kleinen Feldles ausgeschrieben, weil wir uns wirtschaftliche Vorteile davon versprochen haben. Das hat sich gelohnt: Die Ausschreibung war günstig,‘ sagte der Vermessungsingenieur Kuhn im Gemeinderat.

FZ20130524 Foto: Hans-Dieter Wolz
Staubige Piste: Die Rotenbergstraße ist derzeit eine Baustelle.

Quelle: Fellbacher Zeitung vom 24.05.2013 Text: Hans-Dieter Wolz Foto: Hans-Dieter Wolz

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