Mrz 21 2013

Radiogebühr: Kernen hat vorgesorgt

Veröffentlicht von um 23:51 unter Pressespiegel

vom 13.03.2013

Der Gemeinde drohen von der neuen Gebührenordnung keine Nachteile / Viele Rundfunkgeräte waren schon angemeldet

Kernen hat keine Probleme mit der neuen Rundfunkgebührenordnung. Wie Hauptamtsleiter Bühler zu einer Anfrage der CDU-Fraktion mitteilt, sei im Vergleich zum Vorjahr kein höherer Beitrag zu erwarten. Stark dezentral organisierte Kommunen sind aber benachteiligt, denn GEZ-Gebühren werden jetzt auf die Betriebsstätten erhoben.

Wie schon im Januar zu lesen war, erwägen mehrere Städte dem Kölner Beispiel zu folgen und die Gebühr nicht zu zahlen. Unterhält eine Stadt nämlich viele Außenstellen wie Bürgerbüros und Schulen, wird sie nun deutlich mehr an die Gebühreneinzugszentrale überweisen. Der Grund: Anders als in Privathaushalten, wo pro Wohnung ein Beitrag anfällt, müssen die Kommunen ihre Rundfunkgebühren nach der Zahl ihrer Dienststellen und Betriebsstellen unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten begleichen. Auch die Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge ist ein Kriterium. Für die Bemessung bei Dienstautos sei jetzt nur noch entscheidend, ob ein Fahrzeug radiotauglich ist, sagte der Gemeindebunds-Geschäftsführer Landsberger in Focus Online.

Kernen zahlte die Gebühr bereits für sehr viele Fahrzeuge und Radios

Die Kernener CDU-Fraktion wollte deshalb per Haushaltsantrag erfahren, welche finanziellen Konsequenzen auf Kernen zukommen und ob diese in der Etatplanung 2013 bereits berücksichtigt seien. Ergebnis: Die Gemeinde hat gut vorgesorgt und wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr berappen müssen als im Vorjahr. Im Jahr 2011 mussten 3039 Euro an die GEZ überwiesen werden, im Januar 2013 werden voraussichtlich 2877 Euro fällig. „Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die Gemeinde in der Vergangenheit bereits für sehr viele Fahrzeuge und Einzelgeräte Rundfunkgebühren bezahlt hat“, schrieb der Kernener Hauptamtsleiter Bernhard Bühler in seinem Statement.
Die Beitragspflicht bezieht sich seit 1. Januar auf Betriebsstätten, das ist der potenzielle Ort der Mediennutzung. Dazu gehören in Kernen das Rathaus, Schulen, die Feuerwehrgerätehäuser, der Bauhof, Kläranlagen und Kindergärten. Nun ist in der neuen Gebührenordnung festgelegt, dass für jede dieser kommunalen Betriebsstätten jeweils ein Fahrzeug gebührenfrei bleibt. Da Kernen über mehr sogenannte Betriebsstätten verfügt als über Dienstwagen, entfallen für Letztere die Gebühren komplett. Umgekehrt werden Gemeindebetriebe wie Kindergärten und Feuerwehrgerätehäuser neu mitberechnet. Die Umverteilung gehe zugunsten von Hauptverwaltung mit Fahrzeugpool, Sozialstation (Fahrzeuge) und Betriebshof (Fahrzeuge), erklärt Bühler. Belastet würden alle Kindergärten. In der Summe heben sich die Positionen auf.

In anderen Gemeinden könnte es zu Mehraufwendungen kommen

Der Amtsleiter betonte in seiner Antwort auf den CDU-Antrag, „dass die Gemeinde tatsächlich durch die Neuordnung der Rundfunkgebühren eine zusätzliche finanzielle Belastung erfahren hätte, wenn sie nicht bereits früher viele Rundfunkgeräte angemeldet gehabt hätte“. Die von der CDU in ihrem Antrag angedeutete Mehrbelastung des Gemeindehaushalts dürfte in anderen Kommunen durchaus spürbar sein.

Quelle: Waiblinger Kreiszeitung vom 13.03.2013 / Text: Hans-Joachim Schechinger

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