Sep 27 2012

Kernen will Kostendeckungsgrad von 62,3 Prozent

Veröffentlicht von um 23:31 unter Pressespiegel

vom 25.09.2012

Höhere Gebühren

Auch die Bauinvestitionen der letzten Jahre auf Kernener Friedhöfen verursachten aus Sicht des Rathauses bei einem Kostendeckungsgrad von nur 55,3 Prozent durch Gebühren einen zu hohen Zuschussbedarf. Jetzt stehen in Stetten Ausgaben an. „Wenn wir unsere Friedhöfe schön erhalten wollen, brauchen wir eine Gebührenerhöhung“, argumentierte Bürgermeister Stefan Altenberger bei der Beratung über die Neugestaltung des alten Friedhofs. Der Gemeinderat folgte seinem Appell: Die Gebührensatzung erhöht die privaten Bestattungsbeiträge so, dass der Kostendeckungsgrad in Kernen auf künftig 62,3 Prozent steigt. Das entspricht dem landesweiten Durchschnitt.

Auch beim anonymen Urnengrab hat ein beauftragtes Beratungsbüro die Gebühren entsprechend angepasst. Sollten neue Gebührentatbestände in der Friedhofsatzung kommen, weil neue Bestattungsformen erlaubt sind, werden auch sie auf den Kostendeckungsgrad 62,3 Prozent hochgerechnet. Bei der Kalkulation für den Zeitraum 2010 bis 2014 wurden die Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Abschreibungen und kalkulatorischer Zins berücksichtigt.

Die Grabnutzung für ein Urnenwahlgrab kostet künftig je Einzelgrabfläche 2656 Euro, wobei Auswärtige noch einen Zuschlag von 50 Prozent zahlen. Eine Urnenwandnische bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren wird 1852 Euro teuer. Die Nutzungsgebühr für ein Reihengrab (Person über zehn Jahre) steigt auf 2512 Euro.

Anmerkung: ganz so einstimmig, wie der o.a. Artikel suggerieren mag, verlief die Debatte um die Erhöhung der Friedhofsgebühren keineswegs. Die CDU-Fraktion trägt die Gebührenerhöhung in dem beschriebenen Umfang nicht mit und stimmte geschlossen gegen den Vorschlag der Verwaltung.

Quelle: Waiblinger Kreiszeitung vom 25.09.2012 / Text: Hans.-Joachim Schechinger

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