Mai 11 2011

Gutachter und Räte sind sich uneins, woher in Stetten der Wind weht

Veröffentlicht von um 20:19 unter Pressespiegel

vom 10.05.2011

Die Unterstützung im Gemeinderat für das Baugebiet Kleines Feldle bröckelt ab. Nun versagt die CDU ihr Ja

Während die Gemeindeverwaltung Kernen mit den Grundstückseigentümern im geplanten Wohngebiet Kleines Feldle bereits Zuteilungsgespräche vorbereitet und die Umlegung näherrückt, schwindet die Zustimmung zum Bebauungsplan unter den Bürgervertretern. Die OGL hat das Baugebiet mit ihren vier Stimmen wegen der Größe des Landverbrauchs von Anfang an abgelehnt. Die Skepsis der Christdemokraten hat sich in fünf Stimmenthaltungen in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Ausdruck verschafft. Damit stehen nur noch SPD und UFW uneingeschränkt zum Baugebiet: Sie brachten mit dem Bürgermeister acht Ja-Stimmen zusammen.

Zweifel an einem Gutachten hat die CDU-Räte beschlichen. Das Baugebiet reicht bis fast an den Bauernhof ihres in der Sitzung nicht anwesenden Fraktionskollegen Volker Borck und dessen Frau Henriette an der Rotenbergstraße heran. Mit dem Gutachten wollte die Gemeindeverwaltung aufzeigen, dass der Tierhaltung der Borcks keine Einschränkungen drohen, wenn Bauherren im südwestlichen Zipfel des Baugebiets die Regeln einhalten: Vorgeschrieben wird dort für fünf Bauplätze, Schlafzimmer nach Norden oder Osten zu legen, was nach Ansicht des Beigeordneten und Architekten Horst Schaal ohnehin meist als Richtung gewählt wird. Lästige Gerüche und störender Lärm von Bauernhof seien dann in den Häusern nicht zu erwarten.

Der Gutachter der renommierten Firma Tüv hat vorausgesetzt, dass die Winde hauptsächlich in westlicher Richtung wehen. Er beruft sich dabei auf langjährige Messreihen am Echterdinger Flughafen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Wersch wendet dagegen ein: „Die Hauptwindrichtung ist in Stetten anders.“ Der Luftzug kommt an den Hängen des Haldenbachtals nach dem Eindruck von Einwohnern und auch nach einer Messreihe der Familie Borck häufig von Südwesten – und weht Gestank, sofern diese von den Tieren der Borcks ausgehen, direkt ins Baugebiet. Wenn sich dann Familien beschweren und vor Gericht ziehen, darf die Familie vielleicht keine Tiere mehr halten. „Hier ist mit Konsequenzen für den Kleinbetrieb zu rechnen. Es droht der Verlust einer Existenz“, so lauten die Sorgen der CDU. Der Gemeinderat Jochen Alber sagte: „Es ist unverantwortlich, der Planung zuzustimmen. Den Bebauungsplan wird uns nachher jeder Richter um die Ohren hauen.“

Der Beigeordnete Horst Schaal will sich dagegen voll auf die Ausarbeitungen der Fachleute stützen, selbst wenn jetzt eine angegriffen wurde: „Die Gutachten sind rechtlich belastbar. Darauf weist alles hin.“

In den Bebauungsplan sind einige Änderungen eingearbeitet worden, darunter die Vorschriften für die fünf Grundstücke in der Nähe des Anwesens Borck. Wenn die Gemeindeverwaltung bei den Gesprächen mit den Grundstückseigentümern im Umlegungsverfahren noch auf Änderungswünsche stößt, kann sie die Festsetzungen nochmals überprüfen. Dann wird der Gemeinderat erneut über die Pläne abstimmen und sie öffentlich auslegen lassen. Der abschließende Satzungsbeschluss wird für Herbst erwartet.

Quelle: Fellbacher Zeitung vom 10.05.2011 Text Hans-Dieter Wolz

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