Jun 15 2015

Bauherr Gönnenwein beißt auf Granit

Veröffentlicht von um 07:01 unter Pressespiegel

vom 12.06.2015

Zumindest im Kernener Bauausschuss fällt sein Baugesuch durch, obwohl er für seinen Aussiedlerhof im Gewann Schafäcker eine neue Planung vorlegte

Zwar hat Bauherr Gönnenwein sein strittiges Aussiedlerprojekt in den Römer Schafäckern modifiziert, so dass der Außenbereich etwas stärker geschont wird. Doch der Bauausschuss verwirft auch diese Planung. Aus Kernener Sicht ist noch zu vieles ungeklärt. „So, jetzt warten wir die nächsten Schritte des Landwirtschaftsamtes ab“, sagt Beigeordneter Schaal.

Der Neubau von Pferdeboxen, einer Sattelkammer, zweier Hallen sowie eines zweigeschossigen Wohnhauses beim bestehenden Schafhof ist für die Kernener Gemeinderäte auch in der neuen Variante nicht akzeptabel. Landschaftsgärtner Ralf Gönnenwein hatte im Benehmen mit dem Landratsamt, das die jetzige Planung gutheißt, im Rathaus ein neues Baugesuch eingereicht. Die ursprüngliche lange Halle parallel zur Schafscheuer entfällt. An ihrer Stelle sollen zwei kleinere Gebäude entstehen: eine Maschinenhalle und eine Halle zur Lagerung von Futter, Heu und Stroh. Östlich davon, durch Parkplätze abgetrennt, plant Gönnenwein jetzt sein Wohnhaus, das somit nach Westen rückt. Östlich der Stromleitung fänden nur noch ein Retentionsteich und eine Kleinkläranlage Platz.

Das Kernener Bauamt, das den Gemeinderäten empfiehlt, dem überarbeiteten Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, beurteilt das Ergebnis dieser Neuplanung wohlwollend: „Die Bebauung erfolgt nun kompakter und konzentriert auf die westlichen Teilflächen das Grundstücks.“ Dies trifft den Tenor, mit dem auch der erste Landesbeamte des Rems-Murr-Kreises, Bernd Friedrich, die Konzeption lobt. In einer Stellungnahme ans Rathaus vom April steht zu lesen, „das umplante und reduzierte Vorhaben trage nun dem rechtlichen Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs Rechnung, indem das Wohnhaus in den Bereich westlich der Stromleitung gerückt wurde.“

Zwölf Pferdeboxen in zwei Gebäuden

Nicht geändert haben sich die Standorte für Stall und Stattelkammer. Die geplanten acht Pferdeboxen mit Sattelkammer stehen an der Westseite in Richtung Ehmann-Scheuer. Den alten Unterstand am Erschließungsweg will Gönnenwein weiterhin zu einem Pferdestall mit vier Boxen umbauen, so dass sein Aussiedlerhof künftig Platz für zwölf Pferde hätte.

Im Kernener Bauausschuss stößt das Vorhaben, das offenbar auch die unmittelbaren Anlieger beunruhigt, die um Einschränkungen bei der Bewirtschaftung ihrer Obstplantagen fürchten, nach wie vor auf erbitterten Widerstand. Das Misstrauen gilt nicht nur inhaltlichen und baurechtlichen Fragen, sondern entzündet sich an der Methode, mit der Gönnenwein sein Baugesuch auf den Weg brachte. OGL-Fraktionschef Andreas Stiene sagte, er habe immer noch die Hoffnung, „dass sich das Vorhaben in Luft auflösen wird. Ich finde immer noch, dass es da nicht mit rechten Dingen zuging.“ Das Kernener Bauamt war, wie Beigeordneter Horst Schaal neulich im Gemeinderat beklagte, in das Planungsverfahren am Anfang nicht eingebunden, was nach den Ausführungen des stellvertretenden Chefs des Landwirtschaftsamts, Dr. Thomas Weiler, eher ungewöhnlich ist. Das Rathaus hatte offenbar auch keine Stellungnahmen der Baurechtsbehörde in Schriftform erhalten. Im Bauausschuss ließ das den Verdacht aufkommen, dass etwas nicht in Ordnung sei.

Andreas Wersch: Dr. Weilers Vortrag warf viele Fragen auf

Dem Gemeinderat geht es in erster Linie um den Schutz des Außenbereichs. Dies bei einem Projekt, das an Gönnenweins Schafscheuer andockt. Derzeit weidet der Landschaftsgärtner, so sagt er, rund 70 Schafe in Rommelshausen. Andreas Wersch, der betonte, er kenne den Bauherren gar nicht und gebe nur Bedenken weiter, die Anrainer dem Gemeinderat zutrügen, hakte in strittigen Punkten nach. Stichwort Obstplantagen: Umliegende Bewirtschafter fürchten, sie dürften auf ihren Anlagen aus Rücksicht auf die Pferde keine Spritzbrühe mehr ausbringen, sie seien also nicht mehr nutzbar. Beigeordneter Horst Schaal stellte klar, dass es Sonderabstände zu Obstbauanlagen nicht gibt. Die baurechtlichen Abstände würden im Baugesuch eingehalten.

Aus Werschs Sicht hat Dr. Weilers Vortrag zum Thema Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe neulich ohnehin nicht nur Klarheit geschaffen, sondern auch viele Fragen aufgeworfen. So stellt Wersch infrage, dass die Schafhaltung für eine Privilegierung ausreiche. Schaal: „Wie viele im Schafstall stehen, wissen wir nicht, aber, wie Dr. Weiler ja sagte, reicht auch ein Schaf.“ Wersch wandte ein, auch die Biokläranlage bereite Probleme. Die Unterlieger befürchteten, bei Überlauf fließe die Gülle auf ihre Obstanlage. Andere würden dagegen verpflichtet, ihre Kläranlage anzuschließen. Schaal stellte klar, er müsse zunächst einmal unterstellen, dass das Wasserwirtschaftsamt dies geprüft habe. Andreas Wersch entgegnete spitz: „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist oft ein gravierender Unterschied.“ Schaal räumte ein, „wenn objektiv die Möglichkeit besteht, an das Kanalnetz anzuschließen, dann wird angeschlossen. Dann sind aber auch Erschließungsbeiträge fällig.“

Beigeordneter Schaal: Verursacher muss für die Kosten aufkommen

Ernst Maile (UFW) sorgt sich um die Erschließung des Anwesens, ein Feldweg, der durch die Baufahrzeuge beschädigt werden könne. Wer zahle dann? Schaal: „Wir müssen eine vertragliche Regelung vor der Baugenehmigung machen: Der Verursacher muss für die Kosten aufkommen.“

Der Bauausschuss lehnte Gönnenweins Baugesuch einstimmig ab. Nachdem das Landratsamt den Kompromiss für genehmigungsfähig hält, wird es aller Voraussicht nach das fehlende gemeindliche Einvernehmen durch Kernen ersetzen.

Bis vor Gericht?

Der Ball liegt jetzt im Feld der Baurechtsbehörde in Waiblingen, die sich bisher hinter Gönnenweins Baugesuch stellt. Sollte sie das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzen, müsste Kernen widersprechen, sofern es die baurechtliche Begründung des Landratsamtes nicht akzeptiert. Über einen Widerspruch würde dann vom übergeordneten Regierungspräsidium entschieden. „Dann müsste man die aufschiebende Wirkung zu Ende spielen bis zum Gerichtstermin“, sagt Bauamtschef Horst Schaal.

Quelle: WKZ vom 12.06.2015 / Text: Hans-Joachim Schechinger

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