{"id":3935,"date":"2015-01-09T07:57:46","date_gmt":"2015-01-09T06:57:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cdu-kernen.de\/?p=3935"},"modified":"2015-01-27T10:37:32","modified_gmt":"2015-01-27T09:37:32","slug":"urnenwandnischen-35-prozent-teurer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cdu-kernen.de\/index.php\/2015\/01\/urnenwandnischen-35-prozent-teurer\/","title":{"rendered":"Urnenwandnischen 35 Prozent teurer"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-36\" style=\"margin-left: 0px; margin-right: 10px;\" title=\"Waiblinger Kreiszeitung\" src=\"https:\/\/www.cdu-kernen.de\/wp-content\/uploads\/2008\/12\/waiblingerzeitung.gif\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"22\" \/>vom 08.01.2015<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Seit 1. Januar gilt in Kernen die neue Friedhofsatzung: Kostendeckungsgrad bei 85 Prozent \/ Sieben R\u00e4te stimmten dagegen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den Jahren 2011 bis 2013 schoss die Gemeinde Kernen zum Betrieb ihrer Friedh\u00f6fe rund 235 000 Euro zu. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von rund 79,2 Prozent. Mit einer neuen Geb\u00fchrenordnung, in der vor allem Urnenwandnischen deutlich teurer werden, will das Rathaus 85 Prozent der Bestattungskosten auf die Nutzer umlegen. Nicht jedem Rat gef\u00e4llt das.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die vom Gemeinderat beschlossene Geb\u00fchrenordnung, welche seit dem 1. Januar in Kernen gilt, erm\u00e4\u00dfigt zwar geringf\u00fcgig die privat zu tragenden Kosten f\u00fcr traditionelle Bestattungsformen wie Erdwahlgr\u00e4ber bzw. Reihengr\u00e4ber. Um bei der Geb\u00fchrenkalkulation die durchschnittliche Kostendeckung von bisher 79,2 Prozent auf 85 Prozent zu trimmen, werden aber andere Bestattungsformen deutlich teurer. So kostet eine Urnenwandnische (Reihengrab) statt 1367 Euro k\u00fcnftig 1852 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 35 Prozent. F\u00fcr eine Urnenwandnische als Wahlgrab erh\u00f6ht sich der Preis um 32 Prozent. Er wird jetzt mit 2444 Euro veranschlagt. Dagegen verbilligen sich Urnenwahlgr\u00e4ber minimal.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mischkalkulation mit Zielvorgabe 85 Prozent Eigenanteil nimmt auch ganz neue Bestattungsangebote in Stetten und Rommelshausen mit auf. Bekanntlich steht im alten Friedhof von Rommelshausen jetzt ein Urnengemeinschaftsgrabfeld zur Verf\u00fcgung. Hier m\u00fcssen bereits mit dem Erwerb der Grabst\u00e4tte die Geb\u00fchren der Grabpflege f\u00fcr die Dauer der gesamten Nutzungszeit \u00fcbernommen werden. Auf dem alten Stettener Friedhof gibt es k\u00fcnftig ein Urnengrabfeld unter B\u00e4umen mit Reihengr\u00e4bern. Au\u00dferdem ist ein Urnengrabfeld mit Wahlgr\u00e4bern ausgewiesen, das in der Wiesenfl\u00e4che auf der anderen Seite des Wegs angelegt wird. Im Wiesenfeld kostet ein solches Urnengrab 2482 Euro, unter B\u00e4umen liegt es sich etwas g\u00fcnstiger: 2013 Euro.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Kostendeckungssatz von 85 Prozent ist im Gemeinderat umstritten. Benjamin Treiber (CDU) kritisiert nicht nur den hohen privaten Anteil, ihm missf\u00e4llt auch der Sprung um \u00fcber 30 Prozent f\u00fcr Urnengr\u00e4ber. Ebbe K\u00f6gel (PFB) gibt ihm R\u00fcckendeckung: \u201eIch t\u00e4te mich der Kritik meines Vorredners anschlie\u00dfen\u201c, sagte er im Gremium. Es sei falsch, die Parkgestaltung im Alten Stettener Friedhof in die Geb\u00fchrenkalkulation einzubeziehen, z\u00e4hle sie doch zur \u201eallgemeinen Gemeindeentwicklungsaufgabe. Die sollten wir nicht auf die Bestattungen umlegen\u201c. Als sozial unausgewogen empfinden auch andere die Geb\u00fchrenanpassung: Sieben von 22 Ratsmitgliedern lehnten die neue Satzung ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Altenberger: \u201eIst es sozial, dass der Steuerzahler zuschie\u00dfen muss?\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">B\u00fcrgermeister Stefan Altenberger hatte K\u00f6gel eine Vorlage gegeben mit der Bemerkung, \u201edie Steigerung h\u00e4ngt damit zusammen, dass wir einiges investiert haben\u201c. Wichtig sei f\u00fcr ihn, dass der Friedhof gepflegt ist. \u201eOb es sozial ist, dass der Steuerzahler bei Begr\u00e4bnissen extrem zuschie\u00dfen muss, ist doch die Frage\u201c, reagierte der B\u00fcrgermeister, zumal eine verm\u00f6gende Erbengeneration die Bestattungskosten trage. Er wolle auf \u201emassive Beschwerden\u201c \u00fcber den Pflegezustand der Friedhofsanlagen reagieren, sagte Altenberger: \u201eDeshalb ist es mir wichtig, dass wir den Bauhof rausschicken, wenn Firmen nicht in dem Umfang beauftragt worden sind. Mit 85 Prozent Kostendeckung kann ich leben.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In anderen Gemeinden wie etwa Korb liegt er noch h\u00f6her. Der Gemeinderat hatte sich dort im Grundsatz auf 90 Prozent Nutzeranteil verst\u00e4ndigt. Mehr sei selbst bei einer kostenrechnenden Einrichtung wie einem Friedhof nicht zu rechtfertigen, da ein Gottesacker eben nicht nur als Fl\u00e4che f\u00fcr ein Gr\u00e4berfeld, sondern auch als park\u00e4hnliche Anlage von Besuchern genutzt werde, sagt K\u00e4mmerer Wolfgang Schray.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die neuen Kernener Geb\u00fchren gelten bis 2019. Dabei wurde eine 1,5-prozentige Preissteigerung mit eingerechnet. In die Kalkulation, die von der Firma Allewo \u2013 Kommunalberatung in Obersulm erarbeitet wurde, flossen die Faktoren Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Abschreibungen und kalkulatorische Kosten ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Quelle: WKZ vom 08.01.2015 \/ Text: Hans-Joachim Schechinger<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>vom 08.01.2015 Seit 1. Januar gilt in Kernen die neue Friedhofsatzung: Kostendeckungsgrad bei 85 Prozent \/ Sieben R\u00e4te stimmten dagegen In den Jahren 2011 bis 2013 schoss die Gemeinde Kernen zum Betrieb ihrer Friedh\u00f6fe rund 235 000 Euro zu. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von rund 79,2 Prozent. 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