{"id":316,"date":"2009-01-31T20:34:37","date_gmt":"2009-01-31T19:34:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cdu-kernen.de\/?p=316"},"modified":"2013-07-11T20:30:33","modified_gmt":"2013-07-11T19:30:33","slug":"bau-und-stadtentwicklung-zukunftsinvestitionen-der-kommunen-und-lander","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cdu-kernen.de\/index.php\/2009\/01\/bau-und-stadtentwicklung-zukunftsinvestitionen-der-kommunen-und-lander\/","title":{"rendered":"Bau und Stadtentwicklung &#8211; Zukunftsinvestitionen der Kommunen und L\u00e4nder"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Information der CDU Gemeinderatsfraktion Kernen i.R.<\/strong><br \/>\nEinen weiteren bedeutenden Schwerpunkt des zweiten Konjunkturprogramms bildet das Programm Zukunftsinvestitionen der Kommunen und L\u00e4nder mit einem Volumen von 13,3 Mrd. Euro (10 Mrd. Euro Bundesmittel). Investitionsschwerpunkte sind Bildungseinrichtungen \u2013 insbesondere Ma\u00dfnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz einschlie\u00dflich des Einsatzes erneuerbarer Energien \u2013 und Investitionen in (sonstige) Infrastrukturbereiche.<!--more--><br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Rechtliche und verwaltungsm\u00e4\u00dfige Umsetzung: <\/strong><br \/>\nSie erfolgt durch ein Fondsgsetz, ein F\u00f6rdergesetz nach Art. 104 b GG und eine Bund-L\u00e4nder-Verwaltungsvereinbarung. Die L\u00e4nder werden ihrerseits F\u00f6rderrichtlinien erlassen oder vorhandene verwenden (z.B. Investitionspakt). Antr\u00e4ge sind ausschlie\u00dflich bei den L\u00e4ndern zu stellen (meist bei den Mittelbeh\u00f6rden bzw. F\u00f6rderbanken); die Bewilligung der Mittel erfolgt durch das jeweilige Land. Auf dem Bauschild vor Ort und nach Fertigstellung ist darauf hinzuweisen, dass die Ma\u00dfnahme vom Bund gef\u00f6rdert wird. Die L\u00e4nder berichten dem Bund bis Ende Mai 2009 \u00fcber die Verteilung der geplanten Investitionen auf die konkreten F\u00f6rderbereiche wie z.B. St\u00e4dtebau oder L\u00e4rmsanierung an kommunalen Stra\u00dfen. Der Bund erh\u00e4lt viertelj\u00e4hrlich Berichte mit F\u00f6rderlisten laufender Projekte. Den Nachweis \u00fcber die zweckentsprechende Verwendung der Mittel im Einzelnen erh\u00e4lt der Bund 5 Monate nach Beendigung der Ma\u00dfnahme.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Volumen: <\/strong><br \/>\nInsgesamt stehen 13,3 Mrd. \u20ac zur Verf\u00fcgung, davon 10 Mrd. \u20ac Bundesmittel (entspricht 75 %) und 3,3 Mrd. \u20ac Landes- oder Gemeindemittel. Der von den Gemeinden zu erbringende Eigenanteil wird von den L\u00e4ndern festgesetzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Aufteilung auf Investitionsbereiche:<\/strong><br \/>\n65 % oder 6,5 Mrd. \u20ac Bundesmittel sind f\u00fcr Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur vorgesehen, 35 % oder 3,5 Mrd. \u20ac Bundesmittel f\u00fcr den Investitionsschwerpunkt (sonstige) Infrastruktur.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Aufteilung auf die L\u00e4nder: <\/strong><br \/>\nDie Aufteilung erfolgt nach einem Verteilungsschl\u00fcssel, der sich h\u00e4lftig aus dem allgemeinen K\u00f6nigsteiner Schl\u00fcssel und h\u00e4lftig aus dem BMVBS Schl\u00fcssel f\u00fcr den Investitionspakt zur energetischen Sanierung von Schulen, Sportst\u00e4tten und Kinderg\u00e4rten zusammensetzt, der Arbeitslosigkeit, Bev\u00f6lkerungsverluste und den Anteil ausl\u00e4ndischer Bev\u00f6lkerung besonders ber\u00fccksichtigt.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Aufteilung zwischen L\u00e4ndern und Gemeinden: <\/strong><br \/>\nDie Mittel sollen zu mindestens 70 % zur Finanzierung kommunal bezogener Investitionen eingesetzt werden. Antragsberechtigt ist jede der \u00fcber 12.000 Gemeinden.<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Beteiligung von finanzschwachen Gemeinden: <\/strong><br \/>\nDie L\u00e4nder stellen sicher, dass finanzschwachen Gemeinden die gleiche Chance auf Teilnahme an dem Investitionsprogramm einger\u00e4umt wird wie finanzst\u00e4rkeren Kommunen. An kommunalen Investitionen beteiligen sich die Kommunen mit einem Eigenanteil, den die L\u00e4nder festlegen. Der Eigenanteil von Gemeinden in Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage kann durch das KfW-Programm \u201eInvestitionsoffensive f\u00fcr strukturschwache Gemeinden\u201c vorfinanziert werden. Das Darlehen ist w\u00e4hrend der Bauphase zins- und tilgungsfrei und kann von der Gemeinde nach durchgef\u00fchrter energetischer Sanierung der Geb\u00e4ude aus den laufenden Energieeinsparungen abgezahlt werden.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Beginn und Dauer der F\u00f6rderung:<\/strong><br \/>\nDas Programm soll schnell konjunkturell wirken, um in der \u00f6rtlichen Bauwirtschaft und beim Bauhandwerk Arbeitspl\u00e4tze zu sichern. Deshalb k\u00f6nnen mit dem Programm nur solche baulichen Investitionen gef\u00f6rdert werden, die kurzfristig in 2009 und 2010 umsetzbar sind. F\u00f6rderunsch\u00e4dlich ist, wenn mit der Investition nach dem 27.01.2009 (Termin des Kabinettbeschlusses) begonnen worden ist. Bereits fr\u00fcher begonnene aber noch nicht abgeschlossene Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen gef\u00f6rdert werden, wenn es sich um den selbst\u00e4ndigen Abschnitt eines laufenden Vorhabens handelt, dessen Finanzierung bislang nicht gesichert ist. Die Mittel sollen mindestens zur H\u00e4lfte bis Ende 2009 abgerufen werden. Im Jahr 2011 k\u00f6nnen die Finanzhilfen nur f\u00fcr Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die noch in 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbst\u00e4ndiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird. Damit kommen f\u00fcr das Programm in erster Linie Sanierungsma\u00dfnahmen an vorhandenen Geb\u00e4uden in Betracht, die kurzfristig zu realisieren sind und f\u00fcr die (weitgehend) abgeschlossene Planungen vorliegen oder kurzfristig erstellt werden k\u00f6nnen. Bei der Bildungsinfrastruktur und bei der Infrastruktur in St\u00e4dten besteht ein erheblicher und in vielen Gemeinden offensichtlicher Investitionsstau, der mit den Mitteln des Konjunkturprogramms abgebaut werden kann.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zus\u00e4tzlichkeit der Ma\u00dfnahmen: <\/strong><br \/>\nDamit die Bundesmittel nicht einfach Landesmittel ersetzen, d\u00fcrfen sie nicht f\u00fcr Ma\u00dfnahmen verwendet werden, die bereits im Landes- bzw. Kommunalhaushalt gesichert sind. Die L\u00e4nder m\u00fcssen zudem nachweisen, dass ihre Investitionsausgaben w\u00e4hrend der Umsetzung des Konjunkturprogramms gegen\u00fcber den Vorjahren nicht wesentlich sinken.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Investitionsbereiche nach Ma\u00dfgabe des Art. 104 b GG:<\/strong><br \/>\nDie Bundesmittel werden den L\u00e4ndern als Finanzhilfen zur Verf\u00fcgung gestellt. Durch die F\u00f6deralismusreform I sind die dem Bund dabei zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten deutlich eingeschr\u00e4nkt worden. Nach Art. 104 b GG kann der Bund nur f\u00fcr solche Investitionen in L\u00e4ndern und Gemeinden Finanzhilfen zur Verf\u00fcgung stellen, \u201esoweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht\u201c. Die im Zukunftsinvestitionsgesetz abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlten F\u00f6rderbereiche sind daher stets \u201enach Ma\u00dfgabe des Artikels 104 b des Grundgesetzes\u201c auszulegen. Zu dem einzelnen F\u00f6rderbereich muss also eine Gesetzgebungszust\u00e4ndigkeit des Bundes nach Art. 74 GG hinzutreten, die den F\u00f6rderbereich konkretisiert. Von dieser konkretisierenden Zust\u00e4ndigkeit braucht der Bund zwar noch nicht Gebrauch gemacht haben, jedoch schafft der R\u00fcckgriff auf bestehende Bundesvorschriften Rechts- und Investitionssicherheit. Der Bund kann z.B. nicht generell die Modernisierung von Schulen f\u00f6rdern, wohl aber deren energetische Sanierung und den Einbau erneuerbarer Energien, weil der Bund in der Energieeinsparverordnung (EnEV) Anforderungen auch an die Sanierung bestehender Nichtwohngeb\u00e4ude stellt. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss die energetische Sanierung den Schwerpunkt einer Gesamtsanierung der konkreten Infrastruktureinrichtung darstellen. Der Bund kann die Finanzhilfen zur\u00fcckfordern, wenn von einem Land gef\u00f6rderte einzelne Ma\u00dfnahmen ihrer Art nach den festgelegten F\u00f6rderbereichen nicht entsprechen.<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur:<\/strong><br \/>\nGef\u00f6rdert werden energetische Sanierungen an den rd. 48.000 Kinderg\u00e4rten, an rd. 40.000 Schulen und an Hochschulen sowie in Einrichtungen der Weiterbildung. Dabei kommt es \u2013 wie in den anderen F\u00f6rderbereichen auch \u2013 nicht auf den jeweiligen Tr\u00e4ger an. Dieser k\u00f6nnen das Land, der Kreis oder die Gemeinde genauso wie ein gemeinn\u00fctziger Verein oder eine Kirche sein (tr\u00e4gerneutral). Es muss nur gesichert sein, dass das Geb\u00e4ude l\u00e4ngerfristig auch unter Ber\u00fccksichtigung der absehbaren demographischen Ver\u00e4nderungen genutzt werden soll.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>F\u00f6rderf\u00e4hige Ma\u00dfnahmen: <\/strong><br \/>\nF\u00f6rderf\u00e4hig ist die Sanierung der Geb\u00e4ude, wobei der Schwerpunkt der Sanierung auf Ma\u00dfnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz auch unter Einsatz erneuerbarer Energien liegen muss (\u201einsbesondere energetische Sanierung\u201c). \u00dcber die H\u00e4lfte der Schulen und Kinderg\u00e4rten sind in einem energetisch schlechten Zustand. Nach der Sanierung muss das Geb\u00e4ude dem Standard entsprechen, den die Energieeinsparverordnung f\u00fcr Ma\u00dfnahmen im Bestand vorschreibt. Dabei ist zu beachten, dass die neue Energieeinsparverordnung mit um 30 % h\u00f6heren Anforderungen im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten wird, was in etwa dem Anforderungsniveau f\u00fcr Neubauten der z. Zt. geltenden EnEV 2007 entspricht.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Investitionsschwerpunkt (sonstige) Infrastruktur: <\/strong><br \/>\nDer Katalog f\u00f6rderf\u00e4higer Bereiche umfasst u.a. Krankenh\u00e4user, den St\u00e4dtebau (ohne Abwasser und \u00d6PNV), L\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen an kommunalen Stra\u00dfen, l\u00e4ndliche Infrastruktur (ohne Abwasser und \u00d6PNV) und sonstige Infrastrukturinvestitionen.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Infrastruktur im St\u00e4dtebau:<\/strong><br \/>\nDarunter fallen in erster Linie die Gemeinbedarfseinrichtungen wie Jugend- und Altentreffs, Sportst\u00e4tten, Stadtteilbibliotheken und Geb\u00e4ude der (freiwilligen) Feuerwehren usw. Zur Infrastruktur im St\u00e4dtebau z\u00e4hlen aber auch Kultureinrichtungen wie Museen und Theater. Zu nennen sind ferner das Rathaus und sonstige Verwaltungsgeb\u00e4ude der Stadt. Einrichtungen au\u00dferhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Geb\u00fchren oder Beitr\u00e4ge finanziert werden, werden nicht gef\u00f6rdert. Hinsichtlich der Konkretisierung durch eine Bundeszust\u00e4ndigkeit im Sinne von Art. 104 b GG ist zu unterscheiden, ob sich die Infrastruktureinrichtung in einem der 3.400 St\u00e4dtebauf\u00f6rderungsgebiete oder au\u00dferhalb dieser Gebiete befindet. Innerhalb dieser Gebiete besteht eine umfassende Gesetzgebungs- und damit auch F\u00f6rderkompetenz des Bundes nach dem Besonderen St\u00e4dtebaurecht des Baugesetzbuchs. Au\u00dferhalb der Gebiete konkretisiert sich die Zust\u00e4ndigkeit auf die energetische Sanierung, aber auch auf die Barrierefreiheit als Teil der \u00f6ffentlichen F\u00fcrsorge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>L\u00e4rmschutz an kommunalen Stra\u00dfen: <\/strong><br \/>\nDie Konkretisierung erfolgt durch die L\u00e4rmaktionspl\u00e4ne nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. In Betracht kommen insbesondere L\u00e4rmschutzfenster, Abschirmungen und der Ersatz \u201elauter\u201c Fahrbahndecken.<br \/>\n<strong><\/strong>\n<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Weiteres Verfahren auf Bundesseite:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 das Fondsgesetz und das F\u00f6rdergesetz beschlossen. Beide Gesetze sollen nun in einem beschleunigten Verfahren vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Parallel dazu wird die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und L\u00e4ndern den L\u00e4ndern zur Unterzeichnung zugeleitet. Zeitgleich passen die L\u00e4nder ihre F\u00f6rderrichtlinien an (im Geb\u00e4udebereich kann auf das eingespielte Instrumentarium von St\u00e4dtebauf\u00f6rderung und Investitionspakt zur\u00fcckgegriffen werden).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was eine Gemeinde bereits jetzt tun kann:<\/strong><br \/>\nDie Gemeinden sollten bereits jetzt mit den Vorarbeiten zur Antragstellung beginnen, weil alle daf\u00fcr ma\u00dfgeblichen Bedingungen feststehen. Zu den Vorarbeiten z\u00e4hlt die Sichtung aller zu den F\u00f6rderbereichen in der Gemeinde vorliegenden Planungen und die Priorit\u00e4tensetzung, welche Ma\u00dfnahme zur F\u00f6rderung beim Land beantragt werden soll. Dies sollten die B\u00fcrgermeister zur Chefsache erkl\u00e4ren, damit die notwendige Abstimmung zwischen den verschiedenen \u00c4mtern und mit den politischen Gremien schnell durchgef\u00fchrt wird. Noch nicht fertige Planungen sollten z\u00fcgig zum Abschluss gebracht werden. Zur energetischen Sanierung von Schulen kann, da es sich h\u00e4ufig um Typenbauten handelt, auf Erfahrungen der Deutschen Energieagentur zur\u00fcckgegriffen werden.<br \/>\n<strong><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Beschleunigung von Vergabeverfahren: <\/strong><br \/>\nDas BMVBS hat f\u00fcr seinen Bereich befristet auf zwei Jahre die Schwellenwerte f\u00fcr beschr\u00e4nkte Ausschreibungen im Baubereich nach VOB auf 1 Mio. \u20ac und f\u00fcr freih\u00e4ndige Vergaben auf 100.000 \u20ac angehoben. Um Transparenz und Wettbewerb der Vergaben nicht zu gef\u00e4hrden, sind die Vergabestellen verpflichtet, zu informieren, welches Unternehmen den Auftrag erhalten hat. Das Ministerium empfiehlt den L\u00e4ndern und Gemeinden entsprechend zu verfahren. Ferner hat BMVBS befristet f\u00fcr zwei Jahre f\u00fcr die VOB klargestellt, dass entsprechend der Mitteilung der Europ\u00e4ischen Kommission angesichts der drohenden konjunkturellen Lage die Vergabefristen verk\u00fcrzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Information der CDU Gemeinderatsfraktion Kernen i.R. Einen weiteren bedeutenden Schwerpunkt des zweiten Konjunkturprogramms bildet das Programm Zukunftsinvestitionen der Kommunen und L\u00e4nder mit einem Volumen von 13,3 Mrd. Euro (10 Mrd. Euro Bundesmittel). 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